• FAQ

    Je nach den Umständen des Begünstigten, muss ein oder müssen mehrere der folgenden Dokumente vorgelegt werden:  

    • eine Kopie des letzten "Steuerbescheids - Steuer der natürlichen Personen und Zuschlagsteuern", der jedes Jahr vom FÖD Finanzen für alle Personen älter als 18 Jahre, die auf derselben Adresse als jene der Begünstigten wohnhaft sind, übermittelt wird;
    • eine Bescheinigung der Auszahlung von Kindergeld, die bei der Kindergeldkasse erhalten wurde;
    • eine Bescheinigung die festlegt, dass der Begünstigte zu mindestens 66 % behindert ist; diese Bescheinigung können Sie bei dem FÖD Soziale Sicherheit - Generaldirektion Personen mit Behinderung oder bei der Krankenkasse erhalten;
    • eine Bescheinigung der Haushaltszusammensetzung, die bei der Gemeindeverwaltung (Bevölkerungsdienst ) des Begünstigten erhältlich ist;
    • eine Kopie des Urteils (des Friedensrichters oder des Jugendgerichts) woraus hervorgeht, dass die Enkelkinder durch gerichtliche Entscheidung dem Begünstigten anvertraut worden sind.
    • eine Kopie einer Bescheinigung des ÖSHZ, die belegt, dass der Begünstigte nach dem Gezets vom 26. Mai 2002 das Eingliederungseinkommen erhält;
    • eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt mit einem Audiogramm, dass es einen Mindesthörverlust von 70 dB auf dem besseren Ohr gibt;
    • eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt, dass der Begünstigte sich einer Laryngektomie unterzogen hat;
    • eine Bescheinigung der Generaldirektion Kriegsopfer des FÖD Soziale Sicherheit, dass der Begünstigte ein militärischer Kriegsblinder ist.

  • FAQ

    Diese Ermäßigungen sind festgelegt im Artikel 38 der Anlage 1 zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.

    Verschiedenen Hypothesen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

    Begünstigtenkategorien Einmalige Ermäßigung bei der Installation Monatliche Ermäßigungen
      Telefon-Festnetzanschluss Abonnement Kommunikation (Festnetztelefonie, Bündelangebot bei dem Betreiber des Abonnements) Gesamte Ermäßigungen (Maximum pro Monat)
    Personen über 65 Jahre, Behinderte, Gehörgeschädigte, Personen, die sich einer Laryngektomie unterzogen haben, militärische Kriegsblinde 50% des normalen Tarifs Festnetztelefonie, Internet oder Bündelangebot 40% (höchstens € 8,4) € 3,1* € 11,5
    Empfänger des Eingliederungseinkommens  / Internet : 40 %
    (höchstens € 8,4)
    € 3,1

    € 11, 5 (wenn Internet)

    oder € 3,1

    * N.B.: falls Sie das Abonnement und die Kommunikation bei zwei verschiedenen Betreibern zahlen, wird nur der Betreiber, der die Kommunikation bietet, eine Ermäßigung auf Anrufe von maximal € 11,5 gewähren.

  • FAQ

    Diese Informationen finden Sie auf Ihrer monatlichen Rechnung.

  • Anfechtung durch Telenet des Beschlusses des Rates des BIPT vom 12. Dezember 2023

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Mit dieser Klage vom 12. Februar 2023 beantragt Telenet die Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates des BIPT, mit dem ihm eine Geldstrafe in Höhe von 1.000.000 EUR auferlegt wurde, weil der Betreiber das Easy-Switch-Verfahren nicht als vereinfachtes Standardmigrationsverfahren in seinen Verkaufsstellen anbietet und somit seine Easy-Switch-Verpflichtungen nicht erfüllt.
  • Gutachten vom 21. Februar 2023 über den Antrag von Proximus auf Verwendung eines Gesichtsauthentifizierungstools zur Identifizierung ihrer Kunden

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Das BIPT gibt der Ministerin für Telekommunikation ein günstiges Gutachten über den Antrag von Proximus vom 22. November 2022 auf Erteilung einer ministeriellen Genehmigung für ihr Tool zur Fernauthentifizierung der Identität seiner Kunden anhand biometrischer Parameter ab.
  • Gutachten vom 11. August 2023 über die Änderungen des Königlichen Erlasses „Prepaidkarten“.

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Das BIPT gibt ein günstiges Gutachten über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 27. November 2016 über die Identifizierung des Endnutzers öffentlich zugänglicher elektronischer Mobilfunkdienste, die aufgrund einer Prepaidkarte angeboten werden (der Königliche Erlass „Prepaidkarten“) ab.
  • Gutachten des Rates des BIPT vom 9. März 2022 über den Entwurf des Königlichen Erlasses über die von den Telekomanbietern für die Behörden zu speichernden Daten und die Statistiken über die Weitergabe dieser Daten an die Behörden

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Das BIPT gibt ein günstiges Gutachten über den Entwurf eines Königlichen Erlasses ab, der den Königlichen Erlass vom 19. September 2013 zur Ausführung des Artikels 126 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation (Telekomgesetz) ersetzen soll.
  • Arbeitsplan 2024

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • Berichterstattung und Pläne

    Seiten
    Als selbstständiges Institut muss das BIPT selbstverständlich über seine Aktivitäten Bericht erstatten. In seinem Jahresbericht berichtet das BIPT jedes Jahr über seine Aktivitäten im vergangenen Jahr. Der Rat des BIPT erstellt alle drei Jahre einen strategischen Plan, dessen endgültige Fassung der Abgeordnetenkammer vorgelegt wird.
  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

    Seiten
    Das Telekomgesetz definiert die Sicherheitsmaßnahmen, die Betreiber ergreifen müssen, sowohl für ein reibungsloses Funktionieren ihres Netzes und Dienstes (z.B. im Rahmen der Gefahr eines Stromausfalls) als zum Schutz von (personenbezogenen) Daten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung dieser Netze und Dienste behandelt werden.
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