Mit diesem Beschluss bestätigt das BIPT, dass Proximus nach wie vor eine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Bereitstellung eines hochwertigen Zugangs einnimmt und behält seine obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf Zugang, Transparenz, Nichtdiskriminierung und Preiskontrolle. Darüber hinaus wird Proximus eine neue Verpflichtung auferlegt, nämlich den Zugang zu den Leitungsrohren, die seine Glasfaseranschlüsse enthalten, zu ermöglichen.
Das BIPT hat jedoch der Tatsache Rechnung getragen, dass in bestimmten Teilen des Landes bereits mehrere Infrastrukturen vorhanden sind, und hat rund 100 Gebiete ermittelt, in denen Proximus zwar weiterhin verpflichtet ist, Zugang zu seinem Netz zu gewähren, aber nicht mehr der Kontrolle der Großhandelspreise unterliegt (mit Ausnahme des Zugangs zu den Leitungsrohren).
Beschluss
17/12/2019 - Analyse des Marktes für die Bereitstellung eines hochwertigen Zugangs 2019
Konsultation
29/03/2019 - Konsultation über die Analyse des Marktes für hochwertigen Zugang
Sonstiges
16/12/2020 - Blatt_BROTSoLL reference Offer
21/11/2019 - Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 21. November 2019 (Markt 4/14)
15/10/2019 - Gutachten des Wettbewerbsrates vom 15. Oktober 2019 (Markt 4/14)