Seit diesem Jahr müssen bestimmte Postbetreiber, die grenzüberschreitende Paketzustelldienste erbringen, die aus der neuen EU-Verordnung resultierenden Verpflichtungen erfüllen.

Diese Verordnung bezweckt, die E-Commerce innerhalb der Union weiter zu unterstützen und den postalischen Markt transparenter zu machen.

Die Postbetreiber haben bis Ende Januar Zeit, sich beim BIPT zu melden und ihre öffentlichen Listen der Tarife zu übermitteln.

Nach oben