Die Kommission für Wirtschaft, Verbraucherschutz und digitale Agenda der Kammer forderte das BIPT am 2. Juli 2020 per E-Mail auf, ein Gutachten zu dem von Herrn Freilich vorgelegten Gesetzesvorschlag (DOC 55 1033/001) zur Abänderung des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation in Bezug auf die Mitnahme von E-Mail-Adressen zu formulieren.

Am 3. Juli 2020 ging per E-Mail einen zusätzlichen Antrag auf ein Gutachten ein, um die Änderungen von Frau Leen Dierick (DOC 55 1033/002) in den Antrag auf Gutachten aufzunehmen. 

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