Die Konsultation betrifft:

  • der Betrag der einmaligen Gebühr für das Frequenzband 3400-3800 MHz; 
  • die Möglichkeit für das BIPT, die 2G- und 3G-Genehmigungen über den ursprünglich für den 15. März 2021 vorgesehenen Termin hinaus zu verlängern, bis ein Versteigerungsverfahren der betreffenden Bänder abgeschlossen ist; 
  • die Reorganisation von hinreichend großen Blöcken des Frequenzbandes 3400-3600 MHz, zur Erleichterung der künftigen Einführung von 5G; 
  • die Möglichkeit für das BIPT, private lokale Netze mit 4G- oder 5G-Technologie im Frequenzband 3800-4200 MHz.

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