<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" ?>
    <rss version="2.0">
        <channel>
            <title>Verbraucher: 92 Resultate gefunden</title>
            <description>Suchresultate</description>
            <item>
                <title><![CDATA[Kann ich bei einem Betreiberwechsel oder einer Änderung des Tarifplans beim selben Betreiber meine Sozialermäßigung („ehemaliger Sozialtarif) für meinen neuen Tarifplan behalten?]]></title>
    <description><![CDATA[<p><strong>Nein</strong>, auch wenn sich Ihre weitere pers&ouml;nliche Situation nicht ge&auml;ndert hat, wenn das Abonnement, f&uuml;r das die Sozialerm&auml;&szlig;igung gilt, gek&uuml;ndigt wird, um zu einem anderen Tarif zu wechseln &ndash; unabh&auml;ngig davon, ob es sich um denselben Betreiber handelt oder nicht &ndash;, k&ouml;nnen Sie nach dem 01.03.2024 keine Sozialerm&auml;&szlig;igung mehr f&uuml;r Ihren neuen Tarifplan erhalten.&nbsp;</p>

<p>Wenn Sie <a href="https://economie.fgov.be/nl/themas/online/telecommunicatie/sociaal-internetaanbod/veelgestelde-vragen-over-het" target="_blank">die Bedingungen</a> f&uuml;r die Gew&auml;hrung des sozialen Internetangebots erf&uuml;llen, k&ouml;nnen Sie dies gegebenenfalls bei einem Anbieter beantragen.</p>

<p>Erf&uuml;llen Sie die Bedingungen f&uuml;r die Gew&auml;hrung nicht oder sind Sie der Meinung, dass das soziale Internetangebot nicht interessant ist?<br />
Pr&uuml;fen Sie auf <a href="https://www.bestertarif.be/#/home">bestertarif.be</a>, dem Preisvergleicher der &ouml;ffentlichen Hand im Bereich der Telekommunikation, welcher Tarifplan f&uuml;r die Telekommunikation Ihren Bed&uuml;rfnissen entspricht und eventuell g&uuml;nstiger f&uuml;r Sie ist. Dort finden Sie alle auf dem Markt verf&uuml;gbaren Tarife f&uuml;r Telekommunikation, die vom billigsten bis zum teuersten sortiert sind.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Kann ich nach meinem Umzug die Sozialermäßigung auf meine Telekomrechnung („ehemaliger“ Sozialtarif) behalten?]]></title>
    <description><![CDATA[<p><strong>Nein</strong>, auch wenn sich Ihre weitere pers&ouml;nliche Situation nicht ge&auml;ndert hat, wenn sich die Lieferadresse f&uuml;r das Festnetz-Internet aufgrund eines Umzugs &auml;ndert, endet der &bdquo;ehemalige&ldquo; Sozialtarif.</p>

<p>Wenn Sie die <a href="https://economie.fgov.be/nl/themas/online/telecommunicatie/sociaal-internetaanbod/veelgestelde-vragen-over-het" target="_blank">Bedingungen</a> f&uuml;r die Gew&auml;hrung des sozialen Internetangebots erf&uuml;llen, k&ouml;nnen Sie dies gegebenenfalls bei einem Anbieter beantragen.</p>

<p>Erf&uuml;llen Sie die Bedingungen f&uuml;r die Gew&auml;hrung nicht oder sind Sie der Meinung, dass das soziale Internetangebot nicht interessant ist?<br />
Pr&uuml;fen Sie auf <a href="https://www.bestertarif.be/#/home">bestertarif.be</a>, dem Preisvergleicher der &ouml;ffentlichen Hand im Bereich der Telekommunikation, welcher Tarifplan f&uuml;r die Telekommunikation Ihren Bed&uuml;rfnissen entspricht und eventuell g&uuml;nstiger f&uuml;r Sie ist. Dort finden Sie alle auf dem Markt verf&uuml;gbaren Tarife f&uuml;r Telekommunikation, die vom billigsten bis zum teuersten sortiert sind.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Ich genieße eine Sozialermäßigung auf meine Telekomrechnung („ehemaliger“ Sozialtarif). Kann ich auf das neue soziale Internetangebot umsteigen und wie kann ich das tun?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Das ist m&ouml;glich.</p>

<p>Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die <a href="https://economie.fgov.be/nl/themas/online/telecommunicatie/sociaal-internetaanbod/veelgestelde-vragen-over-het" target="_blank">Bedingungen</a> f&uuml;r die Gew&auml;hrung des sozialen Internetangebots erf&uuml;llen:</p>

<ol>
	<li>&uuml;berpr&uuml;fen Sie, ob die Merkmale des sozialen Internetangebots Ihres Festnetz-Internetanbieters (oder eines anderen Anbieters) Ihren Bed&uuml;rfnissen entsprechen;</li>
	<li>Wenn dies der Fall ist, k&ouml;nnen Sie Ihren Antrag bei dem Anbieter des sozialen Internetangebots Ihrer Wahl einreichen;</li>
	<li>Dieser leitet Ihren Antrag an den F&Ouml;D Wirtschaft weiter, der die Bedingungen f&uuml;r die Gew&auml;hrung &uuml;berpr&uuml;ft.</li>
</ol>

<p>Achtung: Sobald Sie Ihr Abonnement, f&uuml;r das die Sozialerm&auml;&szlig;igung gilt (&bdquo;ehemaliger&ldquo; Sozialtarif), k&uuml;ndigen, verlieren Sie diese Erm&auml;&szlig;igung endg&uuml;ltig. Nach dem 01.03.2024 k&ouml;nnen nur noch Antr&auml;ge f&uuml;r das soziale Internetangebot eingereicht werden.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Ich genieße eine Sozialermäßigung auf meine Telekomrechnung („ehemaliger“ Sozialtarif). Kann ich diese mit dem sozialen Internetangebot kombinieren?]]></title>
    <description><![CDATA[<p><strong>Nein</strong>, Sie k&ouml;nnen nicht beide Formeln gleichzeitig verwenden.</p>

<p>Um das neue soziale Internetangebot zu genie&szlig;en:</p>

<ul>
	<li>m&uuml;ssen Sie die <a href="https://economie.fgov.be/nl/themas/online/telecommunicatie/sociaal-internetaanbod/veelgestelde-vragen-over-het" target="_blank">Bedingungen</a> f&uuml;r die Gew&auml;hrung des sozialen Internetangebots erf&uuml;llen.<br />
	Achtung: diese Bedingungen unterscheiden sich von den Bedingungen f&uuml;r die Gew&auml;hrung der Sozialerm&auml;&szlig;igung auf der Telekomrechnung, die bis zum 01.03.2024 beantragt werden konnte (&bdquo;ehemaliger&ldquo; Sozialtarif);</li>
	<li>darf kein Mitglied des Haushalts bereits einen &bdquo;ehemaligen&ldquo; Sozialtarif genie&szlig;en.</li>
</ul>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Bin ich dazu verpflichtet, meine bestehende Sozialermäßigung („ehemaliger“ Sozialtarif) auf meiner Telekomrechnung gegen das soziale Internetangebot umzutauschen?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Nein, Sie haben die Wahl.&nbsp;</p>

<p>Das soziale Internetangebot bietet Ihnen Zugang zum Festnetz-Internet zu einem Preis von 19 Euro pro Monat (oder 40 Euro bei einem B&uuml;ndelangebot). Es umfasst 150 GB Daten und eine Mindestgeschwindigkeit von 30 Mbit/s. Wenn dies nicht Ihren Bed&uuml;rfnissen entspricht, k&ouml;nnen Sie Ihren ehemaligen Sozialtarif behalten, der aus einer Erm&auml;&szlig;igung von maximal 10,5 Euro auf Ihre Telekomrechnung besteht.</p>

<p>Achtung: wenn Sie sich f&uuml;r das soziale Internetangebot entscheiden, k&ouml;nnen Sie sp&auml;ter nicht erneut die Sozialerm&auml;&szlig;igung (&bdquo;ehemaliger&ldquo; Sozialtarif) f&uuml;r einen Standard-Telekomvertrag beantragen. Pr&uuml;fen Sie vor dem Wechsel des Abonnements, ob das soziale Internetangebot den <a href="/index.php/verbraucher/telefon-internet-fernsehen/betreiber-vergleichen/angebote-vergleichen/internetverbindung">Bed&uuml;rfnissen Ihres Haushalts</a> entspricht.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Ich genieße eine Sozialermäßigung auf meine Telekomrechnung („ehemaliger“ Sozialtarif). Behalte ich diese Ermäßigung nach der Einführung des sozialen Internetangebots?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Sie behalten die Erm&auml;&szlig;igung, es sei denn, Sie befinden sich in einer der folgenden Situationen:</p>

<ol>
	<li>Sie erf&uuml;llen die <a href="/index.php/verbraucher/faq/wer-kann-einen-sozialtarif-erhalten">Bedingungen</a> nicht mehr;</li>
	<li>Sie haben Ihren Vertrag oder Ihren Tarifplan bei demselben Betreiber ge&auml;ndert;</li>
	<li>Sie haben den Betreiber gewechselt;</li>
	<li>Sie sind umgezogen, sodass das Festnetz-Internet nicht mehr an dieselbe Adresse geliefert wird;</li>
	<li>Ihr Betreiber bietet den Tarifplan, f&uuml;r den Sie eine Sozialerm&auml;&szlig;igung erhalten haben, nicht mehr an.</li>
</ol>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Welche Auskünfte müssen dem BIPT bei einer Prüfung mitgeteilt werden, um die bestehende Sozialermäßigung zu behalten („ehemaliger“ Sozialtarif - Antrag vor dem 01.03.2024 eingereicht)?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Je nach den Umst&auml;nden des Beg&uuml;nstigten, muss ein oder m&uuml;ssen mehrere der folgenden Dokumente vorgelegt werden: &nbsp;</p>

<ul>
	<li>eine Kopie des letzten &quot;Steuerbescheids - Steuer der nat&uuml;rlichen Personen und Zuschlagsteuern&quot;, der jedes Jahr vom F&Ouml;D Finanzen f&uuml;r alle Personen &auml;lter als 18 Jahre, die auf derselben Adresse als jene der Beg&uuml;nstigten wohnhaft sind, &uuml;bermittelt wird;</li>
	<li>eine Bescheinigung der Auszahlung von Kindergeld, die bei der Kindergeldkasse erhalten wurde;</li>
	<li>eine Bescheinigung die festlegt, dass der Beg&uuml;nstigte zu mindestens 66 % behindert ist; diese Bescheinigung k&ouml;nnen Sie bei dem F&Ouml;D Soziale Sicherheit - Generaldirektion Personen mit Behinderung oder bei der Krankenkasse erhalten;</li>
	<li>eine Bescheinigung der Haushaltszusammensetzung, die bei der Gemeindeverwaltung (Bev&ouml;lkerungsdienst ) des Beg&uuml;nstigten erh&auml;ltlich ist;</li>
	<li>eine Kopie des Urteils (des Friedensrichters oder des Jugendgerichts) woraus hervorgeht, dass die Enkelkinder durch gerichtliche Entscheidung dem Beg&uuml;nstigten anvertraut worden sind.</li>
	<li>eine Kopie einer Bescheinigung des &Ouml;SHZ, die belegt, dass der Beg&uuml;nstigte nach dem Gezets vom 26. Mai 2002 das Eingliederungseinkommen erh&auml;lt;</li>
	<li>eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt mit einem Audiogramm, dass es einen Mindesth&ouml;rverlust von 70 dB auf dem besseren Ohr gibt;</li>
	<li>eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt, dass der Beg&uuml;nstigte sich einer Laryngektomie unterzogen hat;</li>
	<li>eine Bescheinigung der Generaldirektion Kriegsopfer des F&Ouml;D Soziale Sicherheit, dass der Beg&uuml;nstigte ein milit&auml;rischer Kriegsblinder ist.</li>
</ul>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Worin bestehen die Ermäßigungen für Anträge, die vor dem 01.03.2024 eingereicht wurden („ehemaliger“ Sozialtarif)?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Diese Erm&auml;&szlig;igungen sind festgelegt im Artikel 38 der Anlage 1 zum Gesetz vom 13. Juni 2005 &uuml;ber die elektronische Kommunikation.</p>

<p>Verschiedenen&nbsp;Hypothesen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:</p>

<table class="table table-bordered">
	<thead>
		<tr>
			<th scope="col"><strong>Beg&uuml;nstigtenkategorien</strong></th>
			<th scope="col"><strong>Einmalige Erm&auml;&szlig;igung bei der Installation</strong></th>
			<th colspan="3" rowspan="1" scope="col"><strong>Monatliche Erm&auml;&szlig;igungen</strong></th>
		</tr>
	</thead>
	<tbody>
		<tr>
			<td>&nbsp;</td>
			<td><em>Telefon-Festnetzanschlus</em>s</td>
			<td><em>Abonnement</em></td>
			<td><em>Kommunikation (Festnetztelefonie, B&uuml;ndelangebot bei dem Betreiber des Abonnements)</em></td>
			<td><em>Gesamte Erm&auml;&szlig;igungen (Maximum pro Monat)</em></td>
		</tr>
		<tr>
			<td>Personen&nbsp;&uuml;ber 65 Jahre, Behinderte, Geh&ouml;rgesch&auml;digte, Personen, die sich einer Laryngektomie unterzogen haben, milit&auml;rische Kriegsblinde</td>
			<td style="text-align: center;">50% des normalen Tarifs</td>
			<td style="text-align: center;">Festnetztelefonie,&nbsp;Internet oder B&uuml;ndelangebot 40% (h&ouml;chstens &euro; 8,4)</td>
			<td style="text-align: center;">&euro; 3,1*</td>
			<td style="text-align: center;">&euro; 11,5</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>Empf&auml;nger des Eingliederungseinkommens</td>
			<td style="text-align: center;">&nbsp;/</td>
			<td style="text-align: center;">Internet : 40 %<br />
			(h&ouml;chstens&nbsp;&euro; 8,4)</td>
			<td style="text-align: center;">&euro; 3,1</td>
			<td>
			<p style="text-align: center;">&euro; 11, 5&nbsp;(wenn Internet)</p>

			<p style="text-align: center;">oder&nbsp;&euro; 3,1</p>
			</td>
		</tr>
	</tbody>
</table>

<p><em>* N.B.: falls Sie das Abonnement und die Kommunikation bei zwei verschiedenen Betreibern zahlen, wird nur der Betreiber, der die Kommunikation bietet, eine Erm&auml;&szlig;igung auf Anrufe von maximal &euro; 11,5 gew&auml;hren.</em></p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Wie kann ich erfahren, ob ich bereits eine Sozialermäßigung auf meine Telekomrechnung genieße („ehemaliger“ Sozialtarif, für Anträge vor dem 01.03.2024)?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Diese Informationen finden Sie auf Ihrer monatlichen Rechnung.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Easy Switch]]></title>
    <description><![CDATA[<h3>Was ist Easy Switch?</h3>

<p>Easy Switch ist ein Verfahren, das eingef&uuml;hrt worden ist, um den Anbieterwechsel zu erleichtern, wenn Sie mindestens &uuml;ber einen Internetzugangs- oder einen Fernsehdienst verf&uuml;gen.&nbsp;</p>

<p>Es befreit Sie von den meisten administrativen Schritten beim Anbieterwechsel. Ihr Neuanbieter regelt besonders die K&uuml;ndigung des alten Vertrags, sobald seine Dienste bei Ihnen installiert sind.</p>

<p>Das Verfahren gilt immer f&uuml;r Verbraucher, aber auch Unternehmen oder VoGs k&ouml;nnen es anwenden, wenn sie bei ihrem Altanbieter:&nbsp;</p>

<ul>
	<li>einen f&uuml;r Verbraucher bestimmten Tarifplan abgeschlossen haben, oder</li>
	<li>von einem Standardtarifplan f&uuml;r Unternehmen Gebrauch machen. Bei diesem Tarifplan handelt es sich um ein Entweder-oder: &Uuml;ber den Preis und andere Parameter konnte nicht unterhandelt werden. Meistens wurden oder sind diese Tarifpl&auml;ne auf der Website des Betreibers ver&ouml;ffentlicht. Hier finden Sie eine <a href="/index.php/verbraucher/indikative-liste-berufsmassiger-tarifplane-worauf-easy-switch-zutrifft">indikative Liste</a> von solchen Tarifpl&auml;nen pro Betreiber.</li>
</ul>

<p>Sehen Sie hier, wie es funktioniert oder lesen Sie unsere nachstehende Erkl&auml;rung</p>

<p><iframe allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen="" frameborder="0" height="394" scrolling="no" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/d0HzVGZGVpw" title="Easy Switch" width="700"></iframe></p>

<div class="target-collapse">
<h3>Was tut Easy Switch? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Easy Switch erleichtert den Festnetz-Betreiberwechsel. Das Verfahren gilt standardm&auml;&szlig;ig, aber Sie k&ouml;nnen ausdr&uuml;cklich darum bitten, darauf zu verzichten. Im letzteren Fall m&uuml;ssen Sie selbst den Vertrag mit Ihrem Altanbieter k&uuml;ndigen. &nbsp;</li>
	<li>Wenn Sie das Easy-Switch-Verfahren anwenden, geben Sie Ihrem Neuanbieter Zustimmung dazu, an Ihrer Stelle den Anbieterwechsel zu regeln und also den alten Vertrag zu k&uuml;ndigen.&nbsp;</li>
	<li>Sie m&uuml;ssen nur angeben, ob Sie Ihre Rufnummer mitnehmen m&ouml;chten (einschlie&szlig;lich Ihrer Handy-Nummer, wenn diese zusammen mit den Festnetz-Diensten angeboten wird) oder aufgeben m&ouml;chten. Wenn Sie nichts angeben, wird die Rufnummer bei Ihrem Altanbieter bleiben (aber Ihr Vertrag und/oder Preis k&ouml;nnen sich &auml;ndern).&nbsp;<br />
	Bei manchen Anbietern ist es nicht m&ouml;glich, eine Nummer zu behalten, ohne den Internetzugang zu behalten. Wenn Sie also nicht sagen, was mit Ihren Nummern gemacht werden soll, riskieren Sie, die Nummer zu verlieren.&nbsp;<br />
	Erkundigen Sie sich danach!&nbsp;</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Warum Easy Switch anwenden?&nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Easy Switch verk&uuml;rzt die Dienstunterbrechung: Der Neuanbieter kontaktiert, sobald er bereit ist, die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen, den abgebenden Anbieter. Er regelt die Beendigung der Dienstleistungen und die K&uuml;ndigung des Vertrags mit dem abgebenden Anbieter. &nbsp;</li>
	<li>Easy Switch beschr&auml;nkt die Risiken doppelter Anrechnungen. Der abgebende Anbieter muss sp&auml;testens am Ende des Tages nach dem Tag, an dem er vom Anbieterwechsel informiert wurde, die Anrechnung seiner Dienstleistungen einstellen.&nbsp;</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Worauf soll ich achten, bevor ich mich entscheide?&nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Als Verbraucher oder als Unternehmen oder VoG mit nicht mehr als 9 Arbeitnehmern: Sehen Sie nach, ob noch ein befristeter Vertrag bei Ihrem Altanbieter l&auml;uft. Falls dieser Vertrag weniger als 6 Monate alt ist, kann Ihr Altanbieter Sie verpflichten, K&uuml;ndigungsentsch&auml;digungen zu zahlen.Letztere sind beschr&auml;nkt auf h&ouml;chstens die Abonnementbetr&auml;ge, die Sie bis zum 6. Monat des Vertrags h&auml;tten zahlen m&uuml;ssen.</li>
	<li>Unternehmen oder VoGs mit durchschnittlich 10 oder mehr Arbeitnehmern im rezenten Gesch&auml;ftsjahr genie&szlig;en diese H&ouml;chstgrenze nicht. Pr&uuml;fen Sie im Vertrag nach, ob und in welchem Ma&szlig;e bei K&uuml;ndigung vor dem Ende der befristeten Laufzeit K&uuml;ndigungsentsch&auml;digungen zu zahlen sind!&nbsp;</li>
	<li>Sehen Sie auch nach, ob der Anbieter Ihnen ein Ger&auml;t im Rahmen eines Kopplungsgesch&auml;fts verkauft hat. Wenn das der Fall ist, kann er Ihnen einen Restwert dieses Ger&auml;ts anrechnen. Dieser Restwert ist in einer R&uuml;ckzahlungstabelle, im Vertrag (oder in einer Anlage), aufzuf&uuml;hren. Jeden Monat muss ein selber Betrag vom Restwert des Ger&auml;ts abgezogen werden. Nach 24 Monaten darf ein Anbieter Ihnen f&uuml;r das Ger&auml;t nie eine Verg&uuml;tung anrechnen.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Was muss ich meinem Neuanbieter mitteilen? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Ihre Kundennummer bei Ihrem Altanbieter;&nbsp;</li>
	<li>Die &bdquo;Easy Switch ID&ldquo; bei Ihrem Altanbieter:&nbsp;<br />
	Dieser Code (eine Reihe von Ziffern und/oder Buchstaben) finden Sie:&nbsp;<br />
	- online in Ihrem Kundencenter oder in der Betreiber-App;&nbsp;<br />
	-&nbsp;auf Ihrer Rechnung und<br />
	-&nbsp;ab dem 1. Juli 2017 im Begr&uuml;&szlig;ungsbrief oder Begr&uuml;&szlig;ungs-E-Mail von einem Neuanbieter.&nbsp;</li>
	<li>Ob Sie w&auml;hrend 18 Monate Ihre E-Mail-Adresse, die den Namen des Altanbieters enth&auml;lt, behalten m&ouml;chten.&nbsp;<br />
	Bei manchen Anbietern behalten Sie die E-Mail-Adresse automatisch, ohne darum zu bitten. Erkundigen Sie sich dar&uuml;ber bei Ihrem Anbieter.&nbsp;</li>
	<li>Die Festnetz- oder Mobilfunknummer(n), die Sie mitnehmen m&ouml;chten oder bei Ihrem Altanbieter annullieren m&ouml;chten;&nbsp;</li>
	<li>Eventuell, die Periode, worin Sie die Dienste aktiv beim Altanbieter behalten m&ouml;chten, w&auml;hrend die Dienste bei Ihrem Neuanbieter schon aktiviert sind.<br />
	Das ist zum Beispiel praktisch, wenn Sie umziehen und zugleich den Anbieter wechseln.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Welche Rechte habe ich noch beim Festnetz-Anbieterwechsel? &nbsp;</h3>

<h4>Ein fester Termin f&uuml;r die Aktivierung des neuen Dienstes</h4>

<p>Sie haben das Recht, mit dem Betreiber einen genauen Termin f&uuml;r die Aktivierung seiner Dienste festzusetzen.&nbsp;</p>

<p>Sobald der Betreiber wei&szlig;, dass er diesen Termin nicht einhalten werden kann, muss er Sie davon benachrichtigen und einen neuen Termin mit Ihnen verabreden.&nbsp;</p>

<p>Anderenfalls haben sie Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von 6 Euro pro Tag Versp&auml;tung in der Installation (der festgelegte Termin, wenn letztendlich keine Installation stattgefunden hat, ist in der Anzahl Tage Versp&auml;tung einbegriffen). Diese Verg&uuml;tung m&uuml;ssen Sie bei</p>

<p>Ihrem Neuanbieter beantragen.&nbsp;</p>

<h4>Termin innerhalb von einem Zeitabschnitt eines halben Tags&nbsp;</h4>

<p>Wenn ein Besuch eines Technikers erforderlich ist, haben Sie das Recht, innerhalb von Zeitabschnitten von h&ouml;chstens einem halben Tag einen Termin festzulegen. So brauchen Sie keinen ganzen Tag Urlaub zu nehmen.&nbsp;<br />
Wenn der Techniker nicht am festgelegten Termin erschienen ist, haben Sie Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von &euro; 30 pro verpassten Termin.&nbsp;<br />
Ihr Neuanbieter muss Ihnen diese Verg&uuml;tung automatisch zahlen, wenn die Anwesenheit im verabredeten Zeitpunkt nicht durch einen Bericht des Technikers bewiesen wurde.</p>

<h4>Ein Betreiberwechsel ohne Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als einem Arbeitstag</h4>

<p>Die Easy-Switch-Regeln beauftragen die Betreiber, zuerst die neuen Dienste zu aktivieren und dann die alten Dienste zu deaktivieren.&nbsp;<br />
Manchmal ist das aber technisch nicht m&ouml;glich. Zum Beispiel wenn der Betreiberwechsel im selben Netz stattfindet. In einem solchen Fall m&uuml;ssen Betreiber f&uuml;r eine gute Koordination und eine minimale Unterbrechung der Dienstleistung sorgen.&nbsp;</p>

<p>Ist die Dienstleistung l&auml;nger als einen Arbeitstag unterbrochen (der Tag der Unterbrechung nicht einbegriffen), dann muss der Neuanbieter Ihnen automatisch, f&uuml;r jeden Kalendertag, dass die Dienstleistung immer noch unterbrochen ist, eine Verg&uuml;tung von 10 Euro zahlen.</p>

<p>Beispiel: die alte Dienstleistung wurde am Donnerstag unterbrochen; die neue Dienstleistung wird am n&auml;chsten Dienstag aktiviert. Sie haben automatisch Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von 30 Euro von Ihrem Neuanbieter. Die Verg&uuml;tung muss entweder anl&auml;sslich der ersten Rechnung nach dem Betreiberwechsel oder mit einer, anl&auml;sslich dieser ersten Rechnung ausgestellten Kreditnota, ausgezahlt werden.</p>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Was muss ich noch tun, nachdem ich eine Easy-Switch-Umschaltung beantragt habe? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Wenn Sie ein Modem oder einen Decoder bei Ihrem Altanbieter hatten, m&uuml;ssen Sie das Ger&auml;t wahrscheinlich zur&uuml;ckgeben.&nbsp;</li>
	<li>Der Neuanbieter oder sein Techniker k&ouml;nnen das Ger&auml;t nicht an Ihrer Stelle dem Altanbieter zur&uuml;ckgeben</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Wann kann ich Easy Switch nicht anwenden? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Wenn Ihr Unternehmen oder VoG einen auf Ihr Unternehmen oder auf Ihren VoG &laquo; zugeschnittenen &raquo; Tarifplan abgeschlossen hat; gew&ouml;hnlich ist ein solcher Tarifplan nicht auf der Website des Betreibers erw&auml;hnt und ist der Vertrag nach einer Angebotsanforderung zu Stande gekommen.</li>
	<li>Wenn Sie nur f&uuml;r Fernsehen den Anbieter wechseln wollen aber nicht f&uuml;r das Internet oder umgekehrt (Teilmigration).<br />
	Dann m&uuml;ssen Sie selbst den Dienst oder die Dienste, den oder die Sie &uuml;bersetzen wollen, beim Altanbieter k&uuml;ndigen.&nbsp;</li>
	<li>Wenn Sie umziehen und nicht den Anbieter wechseln, gilt das &bdquo;Easy-Switch&ldquo;-Verfahren auch nicht.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Wann gilt Easy Switch nur teilweise? &nbsp;</h3>

<p>Wenn Sie Dienste bei mehreren Anbietern haben.<br />
Das &bdquo;Easy-Switch&ldquo;-Verfahren kann f&uuml;r die Umschaltung von einem Ihrer Altanbieter auf den Neuanbieter beantragt werden. Die anderen Dienste m&uuml;ssen Sie selbst k&uuml;ndigen.</p>
</div>]]></description>            </item>
            </channel>
    </rss>