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            <title>Verbraucher: 814 Resultate gefunden</title>
            <description>Suchresultate</description>
            <item>
                <title><![CDATA[Easy Switch]]></title>
    <description><![CDATA[<h3>Was ist Easy Switch?</h3>

<p>Easy Switch ist ein Verfahren, das eingef&uuml;hrt worden ist, um den Anbieterwechsel zu erleichtern, wenn Sie mindestens &uuml;ber einen Internetzugangs- oder einen Fernsehdienst verf&uuml;gen.&nbsp;</p>

<p>Es befreit Sie von den meisten administrativen Schritten beim Anbieterwechsel. Ihr Neuanbieter regelt besonders die K&uuml;ndigung des alten Vertrags, sobald seine Dienste bei Ihnen installiert sind.</p>

<p>Das Verfahren gilt immer f&uuml;r Verbraucher, aber auch Unternehmen oder VoGs k&ouml;nnen es anwenden, wenn sie bei ihrem Altanbieter:&nbsp;</p>

<ul>
	<li>einen f&uuml;r Verbraucher bestimmten Tarifplan abgeschlossen haben, oder</li>
	<li>von einem Standardtarifplan f&uuml;r Unternehmen Gebrauch machen. Bei diesem Tarifplan handelt es sich um ein Entweder-oder: &Uuml;ber den Preis und andere Parameter konnte nicht unterhandelt werden. Meistens wurden oder sind diese Tarifpl&auml;ne auf der Website des Betreibers ver&ouml;ffentlicht. Hier finden Sie eine <a href="/index.php/verbraucher/indikative-liste-berufsmassiger-tarifplane-worauf-easy-switch-zutrifft">indikative Liste</a> von solchen Tarifpl&auml;nen pro Betreiber.</li>
</ul>

<p>Sehen Sie hier, wie es funktioniert oder lesen Sie unsere nachstehende Erkl&auml;rung</p>

<p><iframe allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen="" frameborder="0" height="394" scrolling="no" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/d0HzVGZGVpw" title="Easy Switch" width="700"></iframe></p>

<div class="target-collapse">
<h3>Was tut Easy Switch? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Easy Switch erleichtert den Festnetz-Betreiberwechsel. Das Verfahren gilt standardm&auml;&szlig;ig, aber Sie k&ouml;nnen ausdr&uuml;cklich darum bitten, darauf zu verzichten. Im letzteren Fall m&uuml;ssen Sie selbst den Vertrag mit Ihrem Altanbieter k&uuml;ndigen. &nbsp;</li>
	<li>Wenn Sie das Easy-Switch-Verfahren anwenden, geben Sie Ihrem Neuanbieter Zustimmung dazu, an Ihrer Stelle den Anbieterwechsel zu regeln und also den alten Vertrag zu k&uuml;ndigen.&nbsp;</li>
	<li>Sie m&uuml;ssen nur angeben, ob Sie Ihre Rufnummer mitnehmen m&ouml;chten (einschlie&szlig;lich Ihrer Handy-Nummer, wenn diese zusammen mit den Festnetz-Diensten angeboten wird) oder aufgeben m&ouml;chten. Wenn Sie nichts angeben, wird die Rufnummer bei Ihrem Altanbieter bleiben (aber Ihr Vertrag und/oder Preis k&ouml;nnen sich &auml;ndern).&nbsp;<br />
	Bei manchen Anbietern ist es nicht m&ouml;glich, eine Nummer zu behalten, ohne den Internetzugang zu behalten. Wenn Sie also nicht sagen, was mit Ihren Nummern gemacht werden soll, riskieren Sie, die Nummer zu verlieren.&nbsp;<br />
	Erkundigen Sie sich danach!&nbsp;</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Warum Easy Switch anwenden?&nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Easy Switch verk&uuml;rzt die Dienstunterbrechung: Der Neuanbieter kontaktiert, sobald er bereit ist, die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen, den abgebenden Anbieter. Er regelt die Beendigung der Dienstleistungen und die K&uuml;ndigung des Vertrags mit dem abgebenden Anbieter. &nbsp;</li>
	<li>Easy Switch beschr&auml;nkt die Risiken doppelter Anrechnungen. Der abgebende Anbieter muss sp&auml;testens am Ende des Tages nach dem Tag, an dem er vom Anbieterwechsel informiert wurde, die Anrechnung seiner Dienstleistungen einstellen.&nbsp;</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Worauf soll ich achten, bevor ich mich entscheide?&nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Als Verbraucher oder als Unternehmen oder VoG mit nicht mehr als 9 Arbeitnehmern: Sehen Sie nach, ob noch ein befristeter Vertrag bei Ihrem Altanbieter l&auml;uft. Falls dieser Vertrag weniger als 6 Monate alt ist, kann Ihr Altanbieter Sie verpflichten, K&uuml;ndigungsentsch&auml;digungen zu zahlen.Letztere sind beschr&auml;nkt auf h&ouml;chstens die Abonnementbetr&auml;ge, die Sie bis zum 6. Monat des Vertrags h&auml;tten zahlen m&uuml;ssen.</li>
	<li>Unternehmen oder VoGs mit durchschnittlich 10 oder mehr Arbeitnehmern im rezenten Gesch&auml;ftsjahr genie&szlig;en diese H&ouml;chstgrenze nicht. Pr&uuml;fen Sie im Vertrag nach, ob und in welchem Ma&szlig;e bei K&uuml;ndigung vor dem Ende der befristeten Laufzeit K&uuml;ndigungsentsch&auml;digungen zu zahlen sind!&nbsp;</li>
	<li>Sehen Sie auch nach, ob der Anbieter Ihnen ein Ger&auml;t im Rahmen eines Kopplungsgesch&auml;fts verkauft hat. Wenn das der Fall ist, kann er Ihnen einen Restwert dieses Ger&auml;ts anrechnen. Dieser Restwert ist in einer R&uuml;ckzahlungstabelle, im Vertrag (oder in einer Anlage), aufzuf&uuml;hren. Jeden Monat muss ein selber Betrag vom Restwert des Ger&auml;ts abgezogen werden. Nach 24 Monaten darf ein Anbieter Ihnen f&uuml;r das Ger&auml;t nie eine Verg&uuml;tung anrechnen.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Was muss ich meinem Neuanbieter mitteilen? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Ihre Kundennummer bei Ihrem Altanbieter;&nbsp;</li>
	<li>Die &bdquo;Easy Switch ID&ldquo; bei Ihrem Altanbieter:&nbsp;<br />
	Dieser Code (eine Reihe von Ziffern und/oder Buchstaben) finden Sie:&nbsp;<br />
	- online in Ihrem Kundencenter oder in der Betreiber-App;&nbsp;<br />
	-&nbsp;auf Ihrer Rechnung und<br />
	-&nbsp;ab dem 1. Juli 2017 im Begr&uuml;&szlig;ungsbrief oder Begr&uuml;&szlig;ungs-E-Mail von einem Neuanbieter.&nbsp;</li>
	<li>Ob Sie w&auml;hrend 18 Monate Ihre E-Mail-Adresse, die den Namen des Altanbieters enth&auml;lt, behalten m&ouml;chten.&nbsp;<br />
	Bei manchen Anbietern behalten Sie die E-Mail-Adresse automatisch, ohne darum zu bitten. Erkundigen Sie sich dar&uuml;ber bei Ihrem Anbieter.&nbsp;</li>
	<li>Die Festnetz- oder Mobilfunknummer(n), die Sie mitnehmen m&ouml;chten oder bei Ihrem Altanbieter annullieren m&ouml;chten;&nbsp;</li>
	<li>Eventuell, die Periode, worin Sie die Dienste aktiv beim Altanbieter behalten m&ouml;chten, w&auml;hrend die Dienste bei Ihrem Neuanbieter schon aktiviert sind.<br />
	Das ist zum Beispiel praktisch, wenn Sie umziehen und zugleich den Anbieter wechseln.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Welche Rechte habe ich noch beim Festnetz-Anbieterwechsel? &nbsp;</h3>

<h4>Ein fester Termin f&uuml;r die Aktivierung des neuen Dienstes</h4>

<p>Sie haben das Recht, mit dem Betreiber einen genauen Termin f&uuml;r die Aktivierung seiner Dienste festzusetzen.&nbsp;</p>

<p>Sobald der Betreiber wei&szlig;, dass er diesen Termin nicht einhalten werden kann, muss er Sie davon benachrichtigen und einen neuen Termin mit Ihnen verabreden.&nbsp;</p>

<p>Anderenfalls haben sie Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von 6 Euro pro Tag Versp&auml;tung in der Installation (der festgelegte Termin, wenn letztendlich keine Installation stattgefunden hat, ist in der Anzahl Tage Versp&auml;tung einbegriffen). Diese Verg&uuml;tung m&uuml;ssen Sie bei</p>

<p>Ihrem Neuanbieter beantragen.&nbsp;</p>

<h4>Termin innerhalb von einem Zeitabschnitt eines halben Tags&nbsp;</h4>

<p>Wenn ein Besuch eines Technikers erforderlich ist, haben Sie das Recht, innerhalb von Zeitabschnitten von h&ouml;chstens einem halben Tag einen Termin festzulegen. So brauchen Sie keinen ganzen Tag Urlaub zu nehmen.&nbsp;<br />
Wenn der Techniker nicht am festgelegten Termin erschienen ist, haben Sie Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von &euro; 30 pro verpassten Termin.&nbsp;<br />
Ihr Neuanbieter muss Ihnen diese Verg&uuml;tung automatisch zahlen, wenn die Anwesenheit im verabredeten Zeitpunkt nicht durch einen Bericht des Technikers bewiesen wurde.</p>

<h4>Ein Betreiberwechsel ohne Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als einem Arbeitstag</h4>

<p>Die Easy-Switch-Regeln beauftragen die Betreiber, zuerst die neuen Dienste zu aktivieren und dann die alten Dienste zu deaktivieren.&nbsp;<br />
Manchmal ist das aber technisch nicht m&ouml;glich. Zum Beispiel wenn der Betreiberwechsel im selben Netz stattfindet. In einem solchen Fall m&uuml;ssen Betreiber f&uuml;r eine gute Koordination und eine minimale Unterbrechung der Dienstleistung sorgen.&nbsp;</p>

<p>Ist die Dienstleistung l&auml;nger als einen Arbeitstag unterbrochen (der Tag der Unterbrechung nicht einbegriffen), dann muss der Neuanbieter Ihnen automatisch, f&uuml;r jeden Kalendertag, dass die Dienstleistung immer noch unterbrochen ist, eine Verg&uuml;tung von 10 Euro zahlen.</p>

<p>Beispiel: die alte Dienstleistung wurde am Donnerstag unterbrochen; die neue Dienstleistung wird am n&auml;chsten Dienstag aktiviert. Sie haben automatisch Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von 30 Euro von Ihrem Neuanbieter. Die Verg&uuml;tung muss entweder anl&auml;sslich der ersten Rechnung nach dem Betreiberwechsel oder mit einer, anl&auml;sslich dieser ersten Rechnung ausgestellten Kreditnota, ausgezahlt werden.</p>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Was muss ich noch tun, nachdem ich eine Easy-Switch-Umschaltung beantragt habe? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Wenn Sie ein Modem oder einen Decoder bei Ihrem Altanbieter hatten, m&uuml;ssen Sie das Ger&auml;t wahrscheinlich zur&uuml;ckgeben.&nbsp;</li>
	<li>Der Neuanbieter oder sein Techniker k&ouml;nnen das Ger&auml;t nicht an Ihrer Stelle dem Altanbieter zur&uuml;ckgeben</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Wann kann ich Easy Switch nicht anwenden? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Wenn Ihr Unternehmen oder VoG einen auf Ihr Unternehmen oder auf Ihren VoG &laquo; zugeschnittenen &raquo; Tarifplan abgeschlossen hat; gew&ouml;hnlich ist ein solcher Tarifplan nicht auf der Website des Betreibers erw&auml;hnt und ist der Vertrag nach einer Angebotsanforderung zu Stande gekommen.</li>
	<li>Wenn Sie nur f&uuml;r Fernsehen den Anbieter wechseln wollen aber nicht f&uuml;r das Internet oder umgekehrt (Teilmigration).<br />
	Dann m&uuml;ssen Sie selbst den Dienst oder die Dienste, den oder die Sie &uuml;bersetzen wollen, beim Altanbieter k&uuml;ndigen.&nbsp;</li>
	<li>Wenn Sie umziehen und nicht den Anbieter wechseln, gilt das &bdquo;Easy-Switch&ldquo;-Verfahren auch nicht.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Wann gilt Easy Switch nur teilweise? &nbsp;</h3>

<p>Wenn Sie Dienste bei mehreren Anbietern haben.<br />
Das &bdquo;Easy-Switch&ldquo;-Verfahren kann f&uuml;r die Umschaltung von einem Ihrer Altanbieter auf den Neuanbieter beantragt werden. Die anderen Dienste m&uuml;ssen Sie selbst k&uuml;ndigen.</p>
</div>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Das BIPT öffnet den Modem-Markt]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/das-bipt-offnet-den-modem-markt</link>
                <description><![CDATA[Benutzer nicht mehr verpflichtet, das Modem/den Router von ihrem Anbieter zu kaufen, wenn sie ihren Internet-Abonnement abschließen.]]></description>
                <pubDate>2023-10-11 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Preiserhöhung für Non-Prior-Briefmarken ab 1. Januar auf 1,46 Euro]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/preiserhohung-fur-non-prior-briefmarken-ab-1.-januar-auf-146-euro</link>
                <description><![CDATA[Diese Erhöhungen stehen im Einklang mit der geltenden Postgesetzgebung.]]></description>
                <pubDate>2023-10-06 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Jährliche Einsparungen von bis zu 120 Euro im Vergleich zu dem, was man bei einem etablierten Anbieter mindestens zahlen würde, dank eines Tarifvergleichs der Angebote für Mobilfunkdienste]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/jahrliche-einsparungen-von-bis-zu-120-euro-im-vergleich-zu-dem-was-man-bei-einem-etablierten-anbieter-mindestens-zahlen-wurde-dank-eines-tarifvergleichs-der-angebote-fur-mobilfunkdienste</link>
                <description><![CDATA[In seiner neuesten Studie, die auf seinem Tarifvergleichsprogramm bestetarief.be/meilleurtarif.be basiert, hebt das BIPT die verbraucherfreundlichen Entwicklungen hervor, die in den letzten zwölf Monaten auf dem Mobilfunkmarkt zu beobachten waren, u. a. mit deutlichen Erhöhungen der Datennutzung und dem Aufkommen neuer Angebote.]]></description>
                <pubDate>2023-10-06 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Ergebnisse des Tarifvergleichs der Angebote für Mobilfunkdienste in Belgien [Tarife gültig im 3.Quartal 2023].]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/ergebnisse-des-tarifvergleichs-der-angebote-fur-mobilfunkdienste-in-belgien-tarife-gultig-im-3.quartal-2023</link>
                <description><![CDATA[Da sich die von den Anbietern angebotenen Mobilfunkangebote ständig ändern, sollten Verbraucher sie regelmäßig vergleichen, um sicherzustellen, dass sie seit ihrer letzten Wahl keine neuen, günstigeren Alternativen verpassen.]]></description>
                <pubDate>2023-10-06 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Das BIPT veröffentlicht die Ergebnisse seiner 2023 Umfrage über die Wahrnehmung des elektronischen Kommunikationsmarktes durch die Verbraucher]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/das-bipt-veroffentlicht-die-ergebnisse-seiner-2023-umfrage-uber-die-wahrnehmung-des-elektronischen-kommunikationsmarktes-durch-die-verbraucher</link>
                <description><![CDATA[Vor dem Hintergrund der Inflation sinkt logischerweise die Zufriedenheit mit den Tarifen der Kommunikationsanbieter.]]></description>
                <pubDate>2023-10-04 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Mitteilung vom 2. Oktober 2022 über die Ergebnisse einer Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts durch Verbraucher]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/mitteilung-vom-2.-oktober-2022-uber-die-ergebnisse-einer-umfrage-uber-die-perzeption-des-belgischen-elektronischen-kommunikationsmarkts-durch-verbraucher</link>
                <description><![CDATA[Seit 2012 lässt das BIPT eine eingehende Befragung zur Wahrnehmung der Verbraucher über die Funktionsweise des elektronischen Kommunikationsmarktes in Belgien ausführen.]]></description>
                <pubDate>2023-10-04 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Nationaler Vergleich 2023 - Mobilfunk]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/nationaler-vergleich-2023-mobilfunk</link>
                <description><![CDATA[Um den Verbrauchern zu helfen, nimmt das BIPT das Beispiel von zehn „Haushalten“, zehn Arten von Nutzern, deren Bedürfnisse auf vielfältige und differenzierte Weise ermittelt wurden.]]></description>
                <pubDate>2023-10-04 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Protokoll zwischen dem BIPT und Orange über den Austausch personenbezogener Daten im Rahmen der Qualitätskontrolle bezüglich der Sozialtarife]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/protokoll-zwischen-dem-bipt-und-orange-uber-den-austausch-personenbezogener-daten-im-rahmen-der-qualitatskontrolle-bezuglich-der-sozialtarife</link>
                <description><![CDATA[Protokoll über die Datenverarbeitung im Sinne des Artikels 20 des Gesetzes vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT) und Orange im Rahmen der Qualitätskontrolle der Listen der Empfänger des Telekommunikationssozialtarifs]]></description>
                <pubDate>2023-10-03 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Protokoll zwischen dem BIPT und Mobile Vikings über den Austausch personenbezogener Daten im Rahmen der Qualitätskontrolle bezüglich der Sozialtarife]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/protokoll-zwischen-dem-bipt-und-mobile-vikings-uber-den-austausch-personenbezogener-daten-im-rahmen-der-qualitatskontrolle-bezuglich-der-sozialtarife</link>
                <description><![CDATA[Protokoll über die Datenverarbeitung im Sinne des Artikels 20 des Gesetzes vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT) und Mobike Vikings im Rahmen der Qualitätskontrolle der Listen der Empfänger des Telekommunikationssozialtarifs]]></description>
                <pubDate>2023-10-03 00:00</pubDate>
                </item>
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