Netzneutralität deutet hin auf ein Ganzes von Regeln, die darauf hinzielen, die gleiche Behandlung der übertragenen Information im Internet zu gewährleisten.
Durch die Netzneutralität haben Sie Anspruch auf die nachstehenden Rechte:
Das Recht, Informationen abzurufen und diese zu verbreiten
Beispiel: Ihrem Anbieter ist es verboten, den Zugang zu einer bestimmten Website zu beschränken, zum Beispiel, weil Sie sich in einer bestimmten Region befinden.
Das Recht, Anwendungen und Dienste zu nutzen und sie bereitzustellen
Beispiel: Ihr Anbieter darf es Ihnen nicht verbieten, eine spezifische Anwendung zu nutzen.
Das Recht, das Endgerät Ihrer Wahl zu nutzen
Beispiel: Ihr Anbieter darf Sie zum Beispiel nicht dazu verpflichten, eine iPhone zu nutzen, um Zugang zu seinen Diensten zu bekommen.
Sie haben diese Rechte, unabhängig vom Ihrem Standort oder jenem Ihres Internetzugangsanbieters und unabhängig von Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Anwendungen oder Dienste.
Das Recht auf Gleichbehandlung des Internetverkehrs
Internetzugangsanbieter müssen ihrerseits den Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung behandeln, unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten.
Das bedeutet zum Beispiel, dass Ihr Anbieter den Verkehr für bestimmte Anwendungen oder zu bestimmten Websites nicht verlangsamen darf.
NB: Ihr Anbieter darf angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen anwenden (was unter anderem zu einer Verlangsamung des Verkehrs führen kann), aber nur wenn diese für das reibungslose Funktionieren des Netzes notwendig sind und transparent und nichtdiskriminierend sind.
Sie haben auch das Recht, informiert zu werden.
Ihr Anbieter von Internetzugangsdiensten soll nämlich in Ihrem Vertrag eine Reihe von Informationen mit Bezug auf die oben erwähnten Rechte und Pflichten angeben:
- Informationen über die etwaige eingesetzte Verkehrsmanagementpraxis;
- Informationen über die gebotenen Volumen und Geschwindigkeiten (gemäß den Vorschriften des BIPT);
- Informationen über welche Rechtsbehelfe ihnen im Falle einer Abweichung zwischen der tatsächlichen Leistung des Dienstes (Geschwindigkeit oder andere) und der im Vertrag angegebenen Leistung, zur Verfügung stehen, worunter die Möglichkeit, im Falle einer nicht vertragskonformen Leistung eine Entschädigung anzufordern;
- Informationen über das Beschwerdeverfahren.