Sie haben Anspruch auf:
- eine Rechnung, die Sie gratis, mindestens viermal im Jahr, bekommen
- eine gratis spezifizierte Rechnung. Diese umfasst eine detaillierte Beschreibung Ihrer Anrufe und Ihres Internetverbrauchs. Sie fordern eine solche Rechnung an, wenn Sie nicht mit dem zu zahlenden Betrag einverstanden sind.
Ihre Rechnung:
- muss deutlich das Tarifvergleichsprogramm angeben;
- muss einmal im Jahr das für Sie billigste Abonnement andeuten.
Dazu geht der Telekomanbieter von Ihrem Nutzungsmuster aus. Dieses Muster zeigt, ob Sie viel oder wenig telefonieren, viel oder wenig simsen, viel oder wenig mobil surfen. - muss einmal im Jahr erwähnen, was bei einem Anbieterwechsel Ihre Rechte sind.
Zum Beispiel: Haben Sie darauf Anspruch, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Rufnummer nach wie vor zu nutzen, wenn Sie wechseln?
Was muss auf meiner Telekomrechnung angegeben sein?
Die Grundrechnung muss sich aus zwei Teilen zusammensetzen:
- Die Zusammenfassung mit dem für die Dauer der Rechnung zu zahlenden Gesamtbetrag
- Die Übersicht von
- Den verschiedenen angerechneten Dienstleistungskategorien,
- Der Angabe, wie oft der Einheitstarif für eine solche Dienstleistung angerechnet wurde,
Zum Beispiel: 45 Minuten Mobilfunkgespräche, 118 GB Daten
- Dem pro Dienstleistungskategorie angerechneten Gesamtbetrag,
- Den eventuellen anwendbaren Rabatten, und
- Dem zu zahlenden Gesamtbetrag.
Auf der Rechnung muss außerdem angegeben werden, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt und für befristete Verträge, ab welchem Tag keine Kündigungsentschädigungen mehr verschuldet sind.
Einmal im Jahr muss der Anbieter auf der Rechnung auch erwähnen, welcher Tarifplan aufgrund Ihres Nutzungsprofils für Sie der preisgünstigste sein würde.