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            <title>Betreiber: 6 Resultate gefunden</title>
            <description>Suchresultate</description>
            <item>
                <title><![CDATA[Mehrwertsteuer und Zoll: Welche Regeln gelten für Online-Einkäufe außerhalb der EU?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Diese Vorschriften betreffen nur die Verk&auml;ufe von Professionals an Privatpersonen (B2C).</p>

<p>Zum Beispiel ein Einkauf, der online von einem Belgischen Konsumenten auf einem britischen oder chinesischen Plattform ausgef&uuml;hrt wurde:</p>

<ul>
	<li>Der K&auml;ufer muss die Mehrwertsteuer auf die Waren, die aus einem Drittland in Europa eingef&uuml;hrt werden, zahlen.</li>
	<li>F&uuml;r die Waren mit einem H&ouml;chstwert von 150 EUR, die online au&szlig;erhalb der EU gekauft werden, zahlt der K&auml;ufer die Mehrwertsteuer beim Verkauf, falls der Verk&auml;ufer im <a href="https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/ioss_en" target="_blank">Schalter (IOSS)</a> registriert worden ist.</li>
	<li>Falls der Verk&auml;ufer nicht im IOSS registriert ist oder wenn der Betrag der Eink&auml;ufe h&ouml;her als 150 EUR ist, wird der K&auml;ufer im Prinzip die Mehrwertsteuer bei der Lieferung an den Warenbef&ouml;rderer zahlen.</li>
</ul>

<p>&Uuml;berpr&uuml;fen Sie gr&uuml;ndlich bei wem Sie kaufen und insbesondere ob die Mehrwertsteuer und die Einfuhrz&ouml;lle im Verkaufspreis einbegriffen sind, um &Uuml;berraschungen zu vermeiden.<br />
&Uuml;berpr&uuml;fen Sie Ihre Bestellung und Rechnung!</p>

<p>Mehr Info auf der Website des F&ouml;deralen &Ouml;ffentlichen Dienstes Finanzen: <a href="https://finanzen.belgium.be/de/zoll_akzisen/privatpersonen/versand-und-empfang-von-paketen/neue-steuer-regeln-e-commerce%23q2" target="_blank">f&uuml;r Privatpersonen</a> &nbsp;// &nbsp;<a href="https://youtu.be/nNqrKi_Gdh0" target="_blank">Video Privatpersonen</a></p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Wie kann ich erfahren, ob ich bereits eine Sozialermäßigung auf meine Telekomrechnung genieße („ehemaliger“ Sozialtarif, für Anträge vor dem 01.03.2024)?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Diese Informationen finden Sie auf Ihrer monatlichen Rechnung.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Brexit: Was ändert sich bei den MTR- und FTR-Entgelten?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gilt der EU-Rechtsrahmen, der zu niedrigen Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene f&uuml;hrt, nicht mehr f&uuml;r die Anrufen zwischen der EU und dem Vereinigten K&ouml;nigreich. Dies kann zu h&ouml;heren Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene f&uuml;r Anrufe aus der EU nach dem Vereinigten K&ouml;nigreich f&uuml;hren.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Brexit: Was ändert sich bei den Zollformalitäten für den Versand oder Empfang eines Pakets nach und aus Großbritannien?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Am 1. Januar 2021 nehmen die jetzigen Verh&auml;ltnisse zwischen der Europ&auml;ischen Union und dem Vereinigten K&ouml;nigreich ein Ende, ungeachtet des Schlie&szlig;ens eines Partnerschaftsabkommens.</p>

<p>Das Vereinigte K&ouml;nigreich wird ab dem 1. Januar 2021 f&uuml;r Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.</p>

<p>Pakete nach und aus dem Vereinigten K&ouml;nigreich werden das gleiche Verfahren wie f&uuml;r Drittl&auml;nder (Nicht-EU-L&auml;nder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden m&uuml;ssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalit&auml;ten zu erledigen.</p>

<p>F&uuml;r weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das &bdquo;Brexit Call Center&ldquo; der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0257/55.555 verf&uuml;gbar.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Brexit: Was ändert sich bei den Tarifen für Auslandsgespräche?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gelten die europ&auml;ischen Regeln f&uuml;r Auslandsgespr&auml;che nicht mehr f&uuml;r Anrufe und SMS-Nachrichten, die von Belgien aus nach dem Vereinigten K&ouml;nigreich (oder nach Nummern im Vereinigten K&ouml;nigreich) get&auml;tigt/gesendet werden. Infolgedessen werden die Betreiber nicht mehr verpflichtet sein, die in den europ&auml;ischen Vorschriften vorgesehenen Tarifobergrenzen einzuhalten.</p>

<p>Betreiber, die beschlie&szlig;en, diese Tarifobergrenzen nicht mehr anzuwenden, m&uuml;ssen ihre Kunden einen Monat im Voraus &uuml;ber die neuen geltenden Tarife informieren.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Brexit: Was ändert sich bei den Roamingdiensten (Großkunden- und Endkundenebene)?]]></title>
    <description><![CDATA[<p>Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. dem 1. Januar 2021, gelten die europ&auml;ischen Roaming-Regeln nicht mehr f&uuml;r das Vereinigte K&ouml;nigreich.</p>

<p><strong>Gro&szlig;kundendienste</strong></p>

<p>Roaming-Diensteanbieter f&uuml;r Roamingkunden (im Folgenden &bdquo;Roaminganbieter&ldquo;), die in der EU t&auml;tig sind:</p>

<ul>
	<li>genie&szlig;en bei der Beantragung des Gro&szlig;kundenroamingzugangs nicht l&auml;nger von der Verpflichtung der im Vereinigten K&ouml;nigreich t&auml;tigen Mobilfunknetzbetreiber, allen zumutbaren Antr&auml;gen auf Gro&szlig;kundenroamingzugang nachzukommen (Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012);</li>
	<li>genie&szlig;en nicht l&auml;nger von den EU-Vorschriften &uuml;ber die maximalen Gro&szlig;kunden-Roamingentgelte, die Betreiber eines im Vereinigten K&ouml;nigreich t&auml;tigen besuchten Netzes f&uuml;r die Erbringung von Gro&szlig;kundenroamingdienste in der EU abrechnen k&ouml;nnen (Artikel 7, 9 und 12) der Verordnung (EU) Nr. 531/2012). Bei einem Brexit ohne Vereinbarung m&uuml;ssen die Kunden &uuml;ber die neuen Roamingentgelte, die im Vereinigten K&ouml;nigreich oder von einem europ&auml;ischen Land nach dem Vereinigten K&ouml;nigreich gelten, informiert werden.</li>
</ul>

<p>&nbsp;<br />
<strong>Endkundendienste</strong></p>

<ul>
	<li>Die Betreiber werden nicht mehr verpflichtet sein, die in den europ&auml;ischen Verordnungen vorgesehenen Regeln f&uuml;r Endkundendienste auf Roamingkunden anzuwenden, die im Vereinigten K&ouml;nigreich roamen. Da diese Regeln auf die Einf&uuml;hrung von &bdquo;Roam like at Home&ldquo;-Tarifen abzielen, k&ouml;nnen die Betreiber, wenn sie es w&uuml;nschen, f&uuml;r Roamingkunden in Gro&szlig;britannien h&ouml;here Tarife anwenden als f&uuml;r Inlandskunden.</li>
	<li>Betreiber, die beschlie&szlig;en, keine &bdquo;Roam like at Home&ldquo;-Tarife mehr anzuwenden, m&uuml;ssen ihre Kunden einen Monat im Voraus &uuml;ber die neuen Roamingentgelte informieren, die im Vereinigten K&ouml;nigreich oder von einem europ&auml;ischen Land nach dem Vereinigten K&ouml;nigreich gelten.</li>
</ul>]]></description>            </item>
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