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            <title>Betreiber: 3531 Resultate gefunden</title>
            <description>Suchresultate</description>
            <item>
                <title><![CDATA[Beschluss vom 24. Februar 2022 über den Standort und die Art der Ausführung von Arbeiten am Telenetnetzwerk]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/beschluss-vom-24.-februar-2022-uber-den-standort-und-die-art-der-ausfuhrung-von-arbeiten-am-telenetnetzwerk</link>
                <description><![CDATA[Nach Überprüfung der Beschwerde beschließt das BIPT, dass Telenet im Sinne des Gesetzes von 1991 korrekt gehandelt hat, und die vorgeschlagenen Arbeiten ausführen darf.]]></description>
                <pubDate>2022-03-15 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Beschluss vom 8. März 2022 über die Daten, die für die geografischen Erhebungen bezüglich der festen elektronischen Kommunikationsnetze, die Breitbanddienste liefern können, zu übermitteln sein.]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/beschluss-uber-die-daten-die-fur-die-geografischen-erhebungen-bezuglich-der-festen-elektronischen-kommunikationsnetze-die-breitbanddienste-liefern-konnen-zu-ubermitteln-sein.</link>
                <description><![CDATA[Dieser Beschluss behandelt die Aspekte für die festen elektronischen Kommunikationsnetze, die Breitbanddienste liefern können, erwähnt wird, mit einer Aufteilung für die geografische Abdeckung und für die Investitionsvorhaben.]]></description>
                <pubDate>2022-03-14 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Beschluss vom 11. März 2022 über die Verlängerung der 2G- und 3G-Genehmigungen]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/beschluss-vom-11.-marz-2022-uber-die-verlangerung-der-2g-und-3g-genehmigungen</link>
                <description><![CDATA[Die 2G- und 3G-Genehmigungen laufen am 15. März 2022 ab. Der Beschluss bezweckt, die 2G- und 3G-Genehmigungen um sechs Monate zu verlängern.]]></description>
                <pubDate>2022-03-14 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Die ERGP unterstützt Initiativen von europäischen postalischen Regulierungsbehörden, um den ukrainischen Bürgern zu helfen, und fordert sie auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/nachricht/die-ergp-unterstutzt-initiativen-von-europaischen-postalischen-regulierungsbehorden-um-den-ukrainischen-burgern-zu-helfen-und-fordert-sie-auf-weitere-masnahmen-zu-ergreifen</link>
                <description><![CDATA[Die Gruppe der Europäischen Regulierungsbehörden für Postdienste (ERGP), welche die unabhängigen postalischen Regulierungsbehörden der Europäischen Union vertritt, macht sich große Sorgen um die humanitäre Lage in der Ukraine infolge der Invasion der Truppen der Russischen Föderation.]]></description>
                <pubDate>2022-03-11 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation zu einem Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Januar 2018 über Postdienste, um einen Prozentsatz der Arbeitnehmer im Paketzustellsektor in Belgien vorzusehen.]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/konsultation-zu-einem-gesetzentwurf-zur-anderung-von-artikel-5-des-gesetzes-vom-26.-januar-2018-uber-postdienste-um-einen-prozentsatz-der-arbeitnehmer-im-paketzustellsektor-in-belgien-vorzusehen.</link>
                <description><![CDATA[Auf Ersuchen der stellvertretenden Premierministerin und Postministerin Petra De Sutter legt das BIPT den im Anhang genannten vorläufigen Gesetzentwurf zur öffentlichen Konsultation vor, der insbesondere darauf abzielt, Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Januar 2018 zu ändern, um von Postdienstleistern ab einer bestimmten Größe verlangen, einen Mindestprozentsatz an Mitarbeitern oder Leiharbeitnehmern einzusetzen.]]></description>
                <pubDate>2022-03-11 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Mitteilung über den Vorschlags für einen Königlichen Erlass zur Abänderung von Anhang 2 des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze sowie des Anhangs des Königlichen Erlasses vom 16. April 1998 über Satellitenerdfunkstellen]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/mitteilung-uber-den-vorschlags-fur-einen-koniglichen-erlass-zur-abanderung-von-anhang-2-des-koniglichen-erlasses-vom-18.-dezember-2009-uber-den-privaten-funkverkehr-und-die-nutzungsrechte-der-festnetze-und-der-bundelfunknetze-sowie-des-anhangs-des-koniglichen-erlasses-vom-16.-april-1998-uber-satellitenerdfunkstellen</link>
                <description><![CDATA[Der Vorschlag für einen Königlichen Erlass zielt darauf ab, Anhang 2 des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2009 und den Anhang des Königlichen Erlasses vom 16. April 1998 gemäß Artikel 13/1, § 2 des Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation zu ändern.]]></description>
                <pubDate>2022-03-11 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Vorabkonsultation über das Standardangebot von Fiberklaar]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/vorabkonsultation-uber-das-standardangebot-von-fiberklaar</link>
                <description><![CDATA[Im Jahr 2021 wurden zwei Joint Ventures zwischen Proximus und einerseits EQT Infrastructure und andererseits Eurofiber gegründet. Die beiden Unternehmen Fiberklaar und Unifiber wollen im Norden bzw. Süden des Landes ein passives Punkt-zu-Punkt-FTTH-]]></description>
                <pubDate>2022-03-10 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Vorabkonsultation über das Standardangebot von Unifiber]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/vorabkonsultation-uber-das-standardangebot-von-unifiber</link>
                <description><![CDATA[Im Jahr 2021 wurden zwei Joint Ventures zwischen Proximus und einerseits EQT Infrastructure und andererseits Eurofiber gegründet. Die beiden Unternehmen Fiberklaar und Unifiber wollen im Norden bzw. Süden des Landes ein passives Punkt-zu-Punkt-FTTH-Netz aufbauen und einen passiven Zugang zu diesem Netz vermarkten.]]></description>
                <pubDate>2022-03-10 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Ich habe ein Bündelangebot und möchte den Anbieter wechseln. Worauf soll ich achten?]]></title>
    <description><![CDATA[<h3>Befristet oder unbefristet?&nbsp;</h3>

<p>&Uuml;berpr&uuml;fen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag geschlossen haben; das k&ouml;nnen Sie auch auf der Rechnung sehen.</p>

<p>Ein Anbieter darf Ihnen keine Kosten f&uuml;r die K&uuml;ndigung eines Vertrags anrechnen</p>

<ul>
	<li>Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben;</li>
	<li>Wenn Sie schon seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Kontrakt haben.</li>
</ul>

<p>&nbsp;</p>

<h3>Ein Ger&auml;t im Rahmen eines Kopplungsgesch&auml;fts?</h3>

<p>Achtung: Wenn Sie beim Betreiber auch ein Ger&auml;t kostenlos oder mit einer Erm&auml;&szlig;igung bekommen haben (z.B. ein Handy oder ein Tablet), kann Ihr Betreiber daf&uuml;r eine zus&auml;tzliche Verg&uuml;tung fordern. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben. Oder wenn Sie den Vertrag erst nach mehr als sechs Monaten k&uuml;ndigen.</p>

<p>Diese zus&auml;tzliche Entsch&auml;digung darf den in einer dem Vertrag beigef&uuml;gten R&uuml;ckzahlungstabelle erw&auml;hnten Wert nicht &uuml;bersteigen.</p>

<p>Sie schauen, in welchem Monat der Tabelle Sie sind und sehen dann, welche zus&auml;tzliche Entsch&auml;digung zu zahlen ist.&nbsp;</p>

<p>Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entsch&auml;digung f&uuml;r das Ger&auml;t anrechnen.</p>

<div class="target-collapse">
<h4 style="margin-left: 40px;">Weitere Ausk&uuml;nfte:</h4>

<p>Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber f&uuml;r Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Ger&auml;ts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat, muss ein selber Betrag vom Restwert des Ger&auml;ts abgezogen werden.</p>

<p>Dies veranschaulichen wir unten anhand eines <strong>unbefristeten</strong> Vertrags.</p>

<p>Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben Sie das Ger&auml;t f&uuml;r &euro; 1 &bdquo;gekauft&ldquo;.</p>

<p>Die R&uuml;ckzahlungstabelle beim Kontrakt sieht wie folgt aus:<br />
&nbsp;</p>

<table class="table table-bordered">
	<thead>
		<tr>
			<th scope="col">Monat</th>
			<th scope="col">Restwert</th>
			<th scope="col">Monat</th>
			<th scope="col">Restwert</th>
		</tr>
	</thead>
	<tbody>
		<tr>
			<td>0</td>
			<td>&euro; 240</td>
			<td>13</td>
			<td>&euro; 110</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>1</td>
			<td>&euro; 230</td>
			<td>14</td>
			<td>&euro; 100</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>2</td>
			<td>&euro; 220</td>
			<td>15</td>
			<td>&euro; 90</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>3</td>
			<td>&euro; 210</td>
			<td>16</td>
			<td>&euro; 80</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>4</td>
			<td>&euro; 200</td>
			<td>17</td>
			<td>&euro; 70</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>5</td>
			<td>&euro; 190</td>
			<td>18</td>
			<td>&euro; 60</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>6</td>
			<td>&euro; 180</td>
			<td>19</td>
			<td>&euro; 50</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>7</td>
			<td>&euro; 170</td>
			<td>20</td>
			<td>&euro; 40</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>8</td>
			<td>&euro; 160</td>
			<td>21</td>
			<td>&euro; 30</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>9</td>
			<td>&euro; 150</td>
			<td>22</td>
			<td>&euro; 20</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>10</td>
			<td>&euro; 140</td>
			<td>23</td>
			<td>&euro; 10</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>11</td>
			<td>&euro; 130</td>
			<td>24</td>
			<td>&euro; 0</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>12</td>
			<td>&nbsp;</td>
			<td>&nbsp;</td>
			<td>&nbsp;</td>
		</tr>
	</tbody>
</table>

<p>Nach 8 Monaten entscheiden Sie sich, den Kontrakt zu l&ouml;sen; der Betreiber darf Ihnen eine Entsch&auml;digung von &euro; 160 fordern.</p>

<p>Bei einem <strong>befristeten</strong> Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Ger&auml;ts mit den restlichen Abonnementbetr&auml;gen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht l&auml;nger als 2 Jahre) vergleichen.</p>

<p>Wenn dieser Saldo der Abonnementbetr&auml;ge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur die restlichen Abonnementbetr&auml;ge und nicht den ganzen Restwert des Ger&auml;ts anrechnen.</p>
</div>

<p>&nbsp;</p>

<h3>Nutzung von Easy Switch</h3>

<p><a href="/index.php/verbraucher/faq/easy-switch">Benutzen Sie das Easy-Switch-Verfahren</a>, wenn Sie das B&uuml;ndelangebot ganz wechseln wollen.</p>

<p>Der Neuanbieter regelt v&ouml;llig den Wechsel f&uuml;r Sie.</p>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Können Sie Ihre E-Mail-Adresse behalten?]]></title>
    <description><![CDATA[<h3>Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domain-Name bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter</h3>

<p>Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse...</p>

<p>Sie k&ouml;nnen diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.</p>

<p>&nbsp;</p>

<h3>Sie haben eine E-Mail-Adresse mit einem Domain-Namen bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter</h3>

<p>Zum Beispiel: heinz.schmidt@skynet.be, heinz.schmidt@telenet.be...</p>

<p>Sie k&ouml;nnen diese E-Mail-Adresse w&auml;hrend 18 Monaten behalten. Dies kostet nichts, aber Sie m&uuml;ssen das schon anfordern, bevor Ihr Abonnement ausl&auml;uft. Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:</p>

<ul>
	<li>Ihre vorherige E-Mail-Adresse w&auml;hrend 18 Monate nach wie vor benutzen.</li>
	<li>Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon w&auml;hrend 18 Monaten die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.</li>
</ul>

<p>Nach Ablauf dieser 18 Monate kann der Anbieter die M&ouml;glichkeit anbieten, diese Fazilit&auml;ten zu behalten, aber auf Antrag und gegen Bezahlung.&nbsp;</p>]]></description>            </item>
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