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            <title>Betreiber: 3531 Resultate gefunden</title>
            <description>Suchresultate</description>
            <item>
                <title><![CDATA[Easy Switch]]></title>
    <description><![CDATA[<h3>Was ist Easy Switch?</h3>

<p>Easy Switch ist ein Verfahren, das eingef&uuml;hrt worden ist, um den Anbieterwechsel zu erleichtern, wenn Sie mindestens &uuml;ber einen Internetzugangs- oder einen Fernsehdienst verf&uuml;gen.&nbsp;</p>

<p>Es befreit Sie von den meisten administrativen Schritten beim Anbieterwechsel. Ihr Neuanbieter regelt besonders die K&uuml;ndigung des alten Vertrags, sobald seine Dienste bei Ihnen installiert sind.</p>

<p>Das Verfahren gilt immer f&uuml;r Verbraucher, aber auch Unternehmen oder VoGs k&ouml;nnen es anwenden, wenn sie bei ihrem Altanbieter:&nbsp;</p>

<ul>
	<li>einen f&uuml;r Verbraucher bestimmten Tarifplan abgeschlossen haben, oder</li>
	<li>von einem Standardtarifplan f&uuml;r Unternehmen Gebrauch machen. Bei diesem Tarifplan handelt es sich um ein Entweder-oder: &Uuml;ber den Preis und andere Parameter konnte nicht unterhandelt werden. Meistens wurden oder sind diese Tarifpl&auml;ne auf der Website des Betreibers ver&ouml;ffentlicht. Hier finden Sie eine <a href="/index.php/verbraucher/indikative-liste-berufsmassiger-tarifplane-worauf-easy-switch-zutrifft">indikative Liste</a> von solchen Tarifpl&auml;nen pro Betreiber.</li>
</ul>

<p>Sehen Sie hier, wie es funktioniert oder lesen Sie unsere nachstehende Erkl&auml;rung</p>

<p><iframe allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen="" frameborder="0" height="394" scrolling="no" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/d0HzVGZGVpw" title="Easy Switch" width="700"></iframe></p>

<div class="target-collapse">
<h3>Was tut Easy Switch? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Easy Switch erleichtert den Festnetz-Betreiberwechsel. Das Verfahren gilt standardm&auml;&szlig;ig, aber Sie k&ouml;nnen ausdr&uuml;cklich darum bitten, darauf zu verzichten. Im letzteren Fall m&uuml;ssen Sie selbst den Vertrag mit Ihrem Altanbieter k&uuml;ndigen. &nbsp;</li>
	<li>Wenn Sie das Easy-Switch-Verfahren anwenden, geben Sie Ihrem Neuanbieter Zustimmung dazu, an Ihrer Stelle den Anbieterwechsel zu regeln und also den alten Vertrag zu k&uuml;ndigen.&nbsp;</li>
	<li>Sie m&uuml;ssen nur angeben, ob Sie Ihre Rufnummer mitnehmen m&ouml;chten (einschlie&szlig;lich Ihrer Handy-Nummer, wenn diese zusammen mit den Festnetz-Diensten angeboten wird) oder aufgeben m&ouml;chten. Wenn Sie nichts angeben, wird die Rufnummer bei Ihrem Altanbieter bleiben (aber Ihr Vertrag und/oder Preis k&ouml;nnen sich &auml;ndern).&nbsp;<br />
	Bei manchen Anbietern ist es nicht m&ouml;glich, eine Nummer zu behalten, ohne den Internetzugang zu behalten. Wenn Sie also nicht sagen, was mit Ihren Nummern gemacht werden soll, riskieren Sie, die Nummer zu verlieren.&nbsp;<br />
	Erkundigen Sie sich danach!&nbsp;</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Warum Easy Switch anwenden?&nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Easy Switch verk&uuml;rzt die Dienstunterbrechung: Der Neuanbieter kontaktiert, sobald er bereit ist, die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen, den abgebenden Anbieter. Er regelt die Beendigung der Dienstleistungen und die K&uuml;ndigung des Vertrags mit dem abgebenden Anbieter. &nbsp;</li>
	<li>Easy Switch beschr&auml;nkt die Risiken doppelter Anrechnungen. Der abgebende Anbieter muss sp&auml;testens am Ende des Tages nach dem Tag, an dem er vom Anbieterwechsel informiert wurde, die Anrechnung seiner Dienstleistungen einstellen.&nbsp;</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Worauf soll ich achten, bevor ich mich entscheide?&nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Als Verbraucher oder als Unternehmen oder VoG mit nicht mehr als 9 Arbeitnehmern: Sehen Sie nach, ob noch ein befristeter Vertrag bei Ihrem Altanbieter l&auml;uft. Falls dieser Vertrag weniger als 6 Monate alt ist, kann Ihr Altanbieter Sie verpflichten, K&uuml;ndigungsentsch&auml;digungen zu zahlen.Letztere sind beschr&auml;nkt auf h&ouml;chstens die Abonnementbetr&auml;ge, die Sie bis zum 6. Monat des Vertrags h&auml;tten zahlen m&uuml;ssen.</li>
	<li>Unternehmen oder VoGs mit durchschnittlich 10 oder mehr Arbeitnehmern im rezenten Gesch&auml;ftsjahr genie&szlig;en diese H&ouml;chstgrenze nicht. Pr&uuml;fen Sie im Vertrag nach, ob und in welchem Ma&szlig;e bei K&uuml;ndigung vor dem Ende der befristeten Laufzeit K&uuml;ndigungsentsch&auml;digungen zu zahlen sind!&nbsp;</li>
	<li>Sehen Sie auch nach, ob der Anbieter Ihnen ein Ger&auml;t im Rahmen eines Kopplungsgesch&auml;fts verkauft hat. Wenn das der Fall ist, kann er Ihnen einen Restwert dieses Ger&auml;ts anrechnen. Dieser Restwert ist in einer R&uuml;ckzahlungstabelle, im Vertrag (oder in einer Anlage), aufzuf&uuml;hren. Jeden Monat muss ein selber Betrag vom Restwert des Ger&auml;ts abgezogen werden. Nach 24 Monaten darf ein Anbieter Ihnen f&uuml;r das Ger&auml;t nie eine Verg&uuml;tung anrechnen.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Was muss ich meinem Neuanbieter mitteilen? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Ihre Kundennummer bei Ihrem Altanbieter;&nbsp;</li>
	<li>Die &bdquo;Easy Switch ID&ldquo; bei Ihrem Altanbieter:&nbsp;<br />
	Dieser Code (eine Reihe von Ziffern und/oder Buchstaben) finden Sie:&nbsp;<br />
	- online in Ihrem Kundencenter oder in der Betreiber-App;&nbsp;<br />
	-&nbsp;auf Ihrer Rechnung und<br />
	-&nbsp;ab dem 1. Juli 2017 im Begr&uuml;&szlig;ungsbrief oder Begr&uuml;&szlig;ungs-E-Mail von einem Neuanbieter.&nbsp;</li>
	<li>Ob Sie w&auml;hrend 18 Monate Ihre E-Mail-Adresse, die den Namen des Altanbieters enth&auml;lt, behalten m&ouml;chten.&nbsp;<br />
	Bei manchen Anbietern behalten Sie die E-Mail-Adresse automatisch, ohne darum zu bitten. Erkundigen Sie sich dar&uuml;ber bei Ihrem Anbieter.&nbsp;</li>
	<li>Die Festnetz- oder Mobilfunknummer(n), die Sie mitnehmen m&ouml;chten oder bei Ihrem Altanbieter annullieren m&ouml;chten;&nbsp;</li>
	<li>Eventuell, die Periode, worin Sie die Dienste aktiv beim Altanbieter behalten m&ouml;chten, w&auml;hrend die Dienste bei Ihrem Neuanbieter schon aktiviert sind.<br />
	Das ist zum Beispiel praktisch, wenn Sie umziehen und zugleich den Anbieter wechseln.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Welche Rechte habe ich noch beim Festnetz-Anbieterwechsel? &nbsp;</h3>

<h4>Ein fester Termin f&uuml;r die Aktivierung des neuen Dienstes</h4>

<p>Sie haben das Recht, mit dem Betreiber einen genauen Termin f&uuml;r die Aktivierung seiner Dienste festzusetzen.&nbsp;</p>

<p>Sobald der Betreiber wei&szlig;, dass er diesen Termin nicht einhalten werden kann, muss er Sie davon benachrichtigen und einen neuen Termin mit Ihnen verabreden.&nbsp;</p>

<p>Anderenfalls haben sie Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von 6 Euro pro Tag Versp&auml;tung in der Installation (der festgelegte Termin, wenn letztendlich keine Installation stattgefunden hat, ist in der Anzahl Tage Versp&auml;tung einbegriffen). Diese Verg&uuml;tung m&uuml;ssen Sie bei</p>

<p>Ihrem Neuanbieter beantragen.&nbsp;</p>

<h4>Termin innerhalb von einem Zeitabschnitt eines halben Tags&nbsp;</h4>

<p>Wenn ein Besuch eines Technikers erforderlich ist, haben Sie das Recht, innerhalb von Zeitabschnitten von h&ouml;chstens einem halben Tag einen Termin festzulegen. So brauchen Sie keinen ganzen Tag Urlaub zu nehmen.&nbsp;<br />
Wenn der Techniker nicht am festgelegten Termin erschienen ist, haben Sie Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von &euro; 30 pro verpassten Termin.&nbsp;<br />
Ihr Neuanbieter muss Ihnen diese Verg&uuml;tung automatisch zahlen, wenn die Anwesenheit im verabredeten Zeitpunkt nicht durch einen Bericht des Technikers bewiesen wurde.</p>

<h4>Ein Betreiberwechsel ohne Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als einem Arbeitstag</h4>

<p>Die Easy-Switch-Regeln beauftragen die Betreiber, zuerst die neuen Dienste zu aktivieren und dann die alten Dienste zu deaktivieren.&nbsp;<br />
Manchmal ist das aber technisch nicht m&ouml;glich. Zum Beispiel wenn der Betreiberwechsel im selben Netz stattfindet. In einem solchen Fall m&uuml;ssen Betreiber f&uuml;r eine gute Koordination und eine minimale Unterbrechung der Dienstleistung sorgen.&nbsp;</p>

<p>Ist die Dienstleistung l&auml;nger als einen Arbeitstag unterbrochen (der Tag der Unterbrechung nicht einbegriffen), dann muss der Neuanbieter Ihnen automatisch, f&uuml;r jeden Kalendertag, dass die Dienstleistung immer noch unterbrochen ist, eine Verg&uuml;tung von 10 Euro zahlen.</p>

<p>Beispiel: die alte Dienstleistung wurde am Donnerstag unterbrochen; die neue Dienstleistung wird am n&auml;chsten Dienstag aktiviert. Sie haben automatisch Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von 30 Euro von Ihrem Neuanbieter. Die Verg&uuml;tung muss entweder anl&auml;sslich der ersten Rechnung nach dem Betreiberwechsel oder mit einer, anl&auml;sslich dieser ersten Rechnung ausgestellten Kreditnota, ausgezahlt werden.</p>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Was muss ich noch tun, nachdem ich eine Easy-Switch-Umschaltung beantragt habe? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Wenn Sie ein Modem oder einen Decoder bei Ihrem Altanbieter hatten, m&uuml;ssen Sie das Ger&auml;t wahrscheinlich zur&uuml;ckgeben.&nbsp;</li>
	<li>Der Neuanbieter oder sein Techniker k&ouml;nnen das Ger&auml;t nicht an Ihrer Stelle dem Altanbieter zur&uuml;ckgeben</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Wann kann ich Easy Switch nicht anwenden? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Wenn Ihr Unternehmen oder VoG einen auf Ihr Unternehmen oder auf Ihren VoG &laquo; zugeschnittenen &raquo; Tarifplan abgeschlossen hat; gew&ouml;hnlich ist ein solcher Tarifplan nicht auf der Website des Betreibers erw&auml;hnt und ist der Vertrag nach einer Angebotsanforderung zu Stande gekommen.</li>
	<li>Wenn Sie nur f&uuml;r Fernsehen den Anbieter wechseln wollen aber nicht f&uuml;r das Internet oder umgekehrt (Teilmigration).<br />
	Dann m&uuml;ssen Sie selbst den Dienst oder die Dienste, den oder die Sie &uuml;bersetzen wollen, beim Altanbieter k&uuml;ndigen.&nbsp;</li>
	<li>Wenn Sie umziehen und nicht den Anbieter wechseln, gilt das &bdquo;Easy-Switch&ldquo;-Verfahren auch nicht.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Wann gilt Easy Switch nur teilweise? &nbsp;</h3>

<p>Wenn Sie Dienste bei mehreren Anbietern haben.<br />
Das &bdquo;Easy-Switch&ldquo;-Verfahren kann f&uuml;r die Umschaltung von einem Ihrer Altanbieter auf den Neuanbieter beantragt werden. Die anderen Dienste m&uuml;ssen Sie selbst k&uuml;ndigen.</p>
</div>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation über den Entwurf eines Königlichen Erlasses bezüglich der Verpflichtung der redundanten Weiterleitung von Notrufen]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/konsultation-uber-den-entwurf-eines-koniglichen-erlasses-bezuglich-der-verpflichtung-der-redundanten-weiterleitung-von-notrufen</link>
                <description><![CDATA[Wie können Sie auf dieses Dokument reagieren?]]></description>
                <pubDate>2023-10-19 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation auf Antrag der Ministerin der Telekommunikation über einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Festlegung der Fristen für die Beantwortung bestimmter schriftlicher Fragen und Beschwerden von Endnutzern – Erratum]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/konsultation-auf-antrag-der-ministerin-der-telekommunikation-uber-einen-entwurf-eines-koniglichen-erlasses-zur-festlegung-der-fristen-fur-die-beantwortung-bestimmter-schriftlicher-fragen-und-beschwerden-von-endnutzern-erratum</link>
                <description><![CDATA[Am 13. Oktober 2023 wurde eine unvollständige Version des Konsultationsdokument veröffentlicht. Dieses wird im beiliegenden Dokument korrigiert. Die Antwortfrist wird auf den 16. November 2023 verschoben.]]></description>
                <pubDate>2023-10-18 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation auf Antrag der Ministerin der Telekommunikation über einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Festlegung der Fristen für die Beantwortung bestimmter schriftlicher Fragen und Beschwerden von Endnutzern]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/konsultation-auf-antrag-der-ministerin-der-telekommunikation-uber-einen-entwurf-eines-koniglichen-erlasses-zur-festlegung-der-fristen-fur-die-beantwortung-bestimmter-schriftlicher-fragen-und-beschwerden-von-endnutzern</link>
                <description><![CDATA[Konsultation über einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Festlegung der Fristen für die Beantwortung bestimmter schriftlicher Fragen und Beschwerden von Endnutzern]]></description>
                <pubDate>2023-10-13 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Gutachten vom 6. Juni 2023 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Ausführung des Artikels 121/1 § 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/gutachten-vom-6.-juni-2023-uber-den-entwurf-eines-koniglichen-erlasses-zur-ausfuhrung-des-artikels-1211-2-absatz-2-des-gesetzes-vom-13.-juni-2005-uber-die-elektronische-kommunikation</link>
                <description><![CDATA[Dieses Gutachten wurde während des Regelungsprozesses abgegeben, der zum Königlichen Erlasses vom 10. September 2023 zur Ausführung des Artikels 121/1, § 2, Absatz 2, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation führte.]]></description>
                <pubDate>2023-10-13 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Mitteilung vom 10. Oktober 2023 über den kooperativen FTTH-Ausbau]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/mitteilung-vom-10.-oktober-2023-uber-den-kooperativen-ftth-ausbau</link>
                <description><![CDATA[Die Verdoppelung der FTTH-Infrastruktur kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.]]></description>
                <pubDate>2023-10-12 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Das BIPT öffnet den Modem-Markt]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/das-bipt-offnet-den-modem-markt</link>
                <description><![CDATA[Benutzer nicht mehr verpflichtet, das Modem/den Router von ihrem Anbieter zu kaufen, wenn sie ihren Internet-Abonnement abschließen.]]></description>
                <pubDate>2023-10-11 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Beschluss vom 26. September 2023 über die Identifizierung des Netzabschlusspunktes für die Breitbanddienste]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/beschluss-vom-26.-september-2023-uber-die-identifizierung-des-netzabschlusspunktes-fur-die-breitbanddienste</link>
                <description><![CDATA[Um die freie Wahl von Endgeräten zu befördern, bietet das BIPT mit diesem Beschluss Deutlichkeit über die Weise, worauf es die Vorschriften mit Bezug auf Endgeräte interpretiert.]]></description>
                <pubDate>2023-10-11 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Preiserhöhung für Non-Prior-Briefmarken ab 1. Januar auf 1,46 Euro]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/preiserhohung-fur-non-prior-briefmarken-ab-1.-januar-auf-146-euro</link>
                <description><![CDATA[Diese Erhöhungen stehen im Einklang mit der geltenden Postgesetzgebung.]]></description>
                <pubDate>2023-10-06 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Beschluss vom 26. September 2023 über die Analyse der Preiserhöhungen der Einzelstücktarife von bpost für das Jahr 2024]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/beschluss-vom-26.-september-2023-uber-die-analyse-der-preiserhohungen-der-einzelstucktarife-von-bpost-fur-das-jahr-2024</link>
                <description><![CDATA[Dieser Beschluss bezweckt die Kontrolle der Einhaltung der Regeln für die Berechnung der Preiserhöhungen der Einzelstücktarife von bpost SA/NV für das Jahr 2024.]]></description>
                <pubDate>2023-10-06 00:00</pubDate>
                </item>
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