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            <title>Betreiber: 3256 Resultate gefunden</title>
            <description>Suchresultate</description>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 24. März 2019 über die Ausweitung des Vorrats von 0800-Nummern]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/konsultation-auf-bitten-des-rates-des-bipt-vom-24.-marz-2019-uber-die-ausweitung-des-vorrats-von-0800-nummern</link>
                <description><![CDATA[Das BIPT veranstaltet eine Konsultation über die Ausweitung des Vorrats von 0800-Nummern. Als Verwalter des Nummerierungsplans muss das BIPT dafür sorgen, dass dieser Plan so effizient und wirksam wie möglich verwaltet wird. In diesem Rahmen wird in der Konsultation erklärt, dass das BIPT sich über den verfügbaren Vorrat von 0800-Nummern Sorgen macht. Es werden acht mögliche Lösungen beschrieben. Das BIPT ist ein Befürworter der Optionen, welche die Effizienz steigern, statt Nummerierungsplan-Änderungen durchzuführen. Diese Konsultation bezweckt, von allen beteiligten Parteien Feedback über die verschiedenen Optionen zu bekommen, sowie alle nützlichen Anmerkungen zu sammeln, um die meist optimale Lösung zu wählen. Abhängig von den getroffenen Wahlen sind weitere Aktionen notwendig, in Form von entweder Abänderungen des KE vom 27. April 2007 zur Verwaltung des nationalen Nummernraums und zur Erteilung und zum Entzug der Nutzungsrechte für Nummern oder von neuen ME und/oder Beschlüssen des Rates. Dieses Dokument führt die Problematik ein und beschreibt sie. Es umfasst einige spezifische Fragen, welche die beteiligten Parteien gebeten werden, zu beantworten. Antwortfrist: den 8. Mai 2019.]]></description>
                <pubDate>2019-03-26 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Antrag von Proximus vom 8. März 2018 auf Nichtigerklärung des Briefes vom BIPT vom 15. Januar 2019 über die von Proximus für das Jahr 2019 zu zahlende Gebühr für die Nutzung von Funkfrequenzen im 2,1-GHz-Frequenzband]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/antrag-von-proximus-vom-8.-marz-2018-auf-nichtigerklarung-des-briefes-vom-bipt-vom-15.-januar-2019-uber-die-von-proximus-fur-das-jahr-2019-zu-zahlende-gebuhr-fur-die-nutzung-von-funkfrequenzen-im-21-ghz-frequenzband</link>
                <description><![CDATA[Antrag von Proximus über die für das Jahr 2019 zu zahlende Gebühr für die Nutzung von Funkfrequenzen im 2,1-GHz-Frequenzband]]></description>
                <pubDate>2019-03-22 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Zusammenarbeitsabkommen über das PPDR 700-MHz-Band]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/zusammenarbeitsabkommen-uber-das-ppdr-700-mhz-band</link>
                <description><![CDATA[Frequenzkoordination in den Grenzregionen in den Frequenzbändern 698-703/753-758 MHz und 733-736/788-791 MHz]]></description>
                <pubDate>2019-03-21 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Urteil des Märktehofs vom 6. März 2019, das die Nichtigkeitsklage von 3STARSNET vom 21. Januar 2019 gegen den Beschluss vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten für zulässig erklärt]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/urteil-des-marktehofs-vom-6.-marz-2019-das-die-nichtigkeitsklage-von-3starsnet-vom-21.-januar-2019-gegen-den-beschluss-vom-20.-november-2018-uber-die-analyse-des-marktes-fur-anrufzustellung-im-offentlichen-telefonnetz-an-festen-standorten-fur-zulassig-erklart</link>
                <description><![CDATA[Urteil des Märktehofs vom 6. März 2019, das die Nichtigkeitsklage von 3STARSNET vom 21. Januar 2019 gegen den Beschluss des Rates des BIPT vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten für zulässig erklärt]]></description>
                <pubDate>2019-03-11 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Mitteilung vom 1. März 2019 über die Mindestanforderungen an technische Spezifikationen für Indoor-Antennensysteme]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/mitteilung-vom-1-marz-2019-uber-die-mindestanforderungen-an-technische-spezifikationen-fur-indoor-antennensysteme</link>
                <description><![CDATA[Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung vom 15. September 2017 über die für DAS-Systeme empfohlenen Mindestanforderungen an technische Spezifikationen.]]></description>
                <pubDate>2019-03-11 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Beschluss vom 22. Januar 2019 zur Belegung von Telenet mit einer Buße von 300.000 Euro wegen der Nichterwähnung der Easy Switch ID auf einigen Rechnungen professioneller Kunden]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/beschluss-vom-22.-januar-2019-zur-belegung-von-telenet-mit-einer-buse-von-300.000-euro-wegen-der-nichterwahnung-der-easy-switch-id-auf-einigen-rechnungen-professioneller-kunden</link>
                <description><![CDATA[In diesem Beschluss belegt das BIPT Telenet mit einer administrativen Buße von 300.000 Euro, weil Telenet im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis Dezember 2018 unterließ, direkt auf den Rechnungen seiner professionellen Kunden, die einen auf Endnutzer gerichteten Tarifplan für Festnetztelefonie, Internet und/oder Fernsehen gewählt hatten, die Easy Switch ID zu erwähnen. Teilnehmer müssen die Easy Switch ID ihrem neuen Betreiber mitteilen, damit Letzterer statt des Teilnehmers die ganze Umschaltung erledigen kann. Das BIPT war der Meinung, dass Telenet, indem es auf den betreffenden Rechnungen nur auf das Kundencenter verwies, wo die Easy Switch ID zu finden war, gegen Artikel 16, zweiten Satz des KE Easy Switch verstieß und deshalb die Umschaltung mittels des Easy-Switch-Verfahrens für die betreffenden Teilnehmer erschwerte.]]></description>
                <pubDate>2019-03-04 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Das BIPT legt Telenet eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro auf, für die unvollständige Erfassung von Überweisungsdaten auf bestimmten Rechnungen]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/das-bipt-legt-telenet-eine-geldbuse-in-hohe-von-300.000-euro-auf-fur-die-unvollstandige-erfassung-von-uberweisungsdaten-auf-bestimmten-rechnungen</link>
                <description><![CDATA[Auferlegung einer Geldbuße von 300.000 Euro an Telenet]]></description>
                <pubDate>2019-03-04 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Vorabkonsultation über das Proximus-Standardangebot "PRIO”]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/vorabkonsultation-uber-das-proximus-standardangebot-prio</link>
                <description><![CDATA[Proximus hat ein neues Standardangebot über die IP-Zusammenschaltung entwickelt und legte es dem BIPT im Rahmen der im Beschluss des BIPT vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten erwähnten Zugangs- und Transparenzverpflichtungen vor. Am 20. Februar 2019 startet das BIPT eine Vorkonsultation über diesen Entwurf eines Standardangebots. Die zur Vorkonsultation vorgelegten Dokumente betreffen die folgenden Punkte: „VoIP Interconnection offer“, „Annex 2: Pricing“ und „Annex 3: Planning and Operations“. Sollte in diesen Dokumenten Information fehlen, dann fragt das BIPT, Ihren Ansprechpartner bei Proximus zu kontaktieren und auch das BIPT davon zu benachrichtigen. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, die notwendigen Reaktionen und etwaigen Anmerkungen der Begünstigten zu erhalten für die Erfassung, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eines formellen Beschlusses über den Entwurf mit Konsultation. Die Reaktionen auf die Präkonsultation werden spätestens am 13. März 2019 an folgende Adresse erwartet: consultation.sg@bipt.be. Die Befragten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens die Referenz „CONSULT-2019-B2“ enthält.]]></description>
                <pubDate>2019-02-20 00:00</pubDate>
                </item>
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                <title><![CDATA[Bitte um Input über die ERGP Medium Term Strategy 2020–2022 und das ERGP-Arbeitsprogramm 2020]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/nachricht/bitte-um-input-uber-die-ergp-medium-term-strategy-20202022-und-das-ergp-arbeitsprogramm-2020</link>
                <description><![CDATA[Die ERGP ist der Ansicht, dass eine Medium Term Strategy (MTS) erforderlich ist, um die Schwerpunkte für die Tätigkeit der ERGP zwischen 2020 und 2022 zu identifizieren, unter Berücksichtigung der Entwicklungen im postalischen Bereich und der Änderungen der Endnutzer-Bedürfnisse, insbesondere infolge der elektronischen Substitution und des E-Commerce. Die MTS 2020-2022 wird für die betreffende dreijährige Periode die Grundlage des Jahresarbeitsprogramm der ERGP bilden.]]></description>
                <pubDate>2019-02-20 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Antrag von 3STARSNET vom 15. Februar 2019 auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und den Großhandelsmarkt für die Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/antrag-von-3starsnet-vom-15.-februar-2019-auf-nichtigerklarung-und-aussetzung-des-beschlusses-vom-7.-dezember-2018-uber-den-endkundenmarkt-fur-den-zugang-zum-offentlichen-telefonnetz-an-festen-standorten-und-den-groshandelsmarkt-fur-die-anrufzustellung-im-offentlichen-telefonnetz-an-festen-standorten</link>
                <description><![CDATA[Antrag von 3STARSNET vom 15. Februar 2019 auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und den Großhandelsmarkt für die Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten]]></description>
                <pubDate>2019-02-19 00:00</pubDate>
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