Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Das BIPT ist jetzt auch bei Facebook
Das BIPT ist jetzt auch bei Facebook, eine Plattform, die Sie wahrscheinlich kennen... weiter lesen
Seefunk
Die internationalen Regulierungen schreiben für Schiffe mit Funkausstattung vor, dass sie eine Genehmigung an Bord haben, in der die Anlage beschrieben wird. Diese Genehmigung wird vom BIPT erteilt.
Wenn Sie erfahren wollen, ob für Ihr Boot eine Funkausstattung zwingend erforderlich ist, wenden Sie sich an den FÖD Mobilität und Transportwesen unter.
Für Erdfunkstellen muss ebenfalls eine Genehmigung vorliegen; das entsprechende Antragsformular befindet sich im Abschnitt „Funknetze“.
Kontaktstelle:
Bevor Sie sich mit uns in Verbindung setzen: Haben Sie in unseren FAQ nachgeschaut? Vielleicht finden Sie dort die Antwort auf Ihre Frage?
BIPT GRM-Dienst
Ellipse Building – Gebäude C
Boulevard du Roi Albert II 35
1030 Brüssel
Tel.: +32 (0)2 226 88 57 von 9 bis 12 Uhr
Fax : +32 (0)2 226 89 85
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