Ministerialerlass vom 24. Oktober 2018 zur Festlegung der Spezifikationen für die Übermittlung von Informationen über die Mitgliedstaaten oder das geografische Gebiet innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem Beschränkungen der Inbetriebnahme oder für die Nutzungsgenehmigung zu erfüllenden Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 10 des Königlichen Erlasses vom 25. März 2016 über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt bestehen
Type
Nationaler Rahmen – Ministerialerlass
Veröffentlichungsdatum
08-11-2018
Datum
24-10-2018