Mit diesem Beschluss wird Belgacom (jetzt: Proximus) als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft und wird ihn eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt.
In einem Urteil vom 1. Juni 2007 wies das Brüsseler Berufungsgericht den Hauptteil der Nichtigkeitsklage von Belgacom gegen diesen Beschluss zurück. Belgacom reichte einen Rechtsbehelf beim Kassationshof gegen das Urteil des Berufungsgerichts ein. Ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Beschluss
27/06/2006 - Beschluss vom 19. Juni 2006
Streitigkeit
04/12/2009 - Urteil des Kassationshofs vom 4. Dezember 2009 (M1&2)
01/06/2007 - Urteil des Appellationshofs vom 1. Juni 2007 (M1&2)
Konsultation
15/03/2006 - Zusammenfassung der Reaktionen der Beteiligten
25/10/2005 - Beschlussentwurf über die Märkte des „Zugangs“-Clusters
Sonstiges
20/06/2006 - Stellungnahme der Europäischen Kommission über die Märkte 1 und 2 (die Sachen BE/2006/0400 und BE/2006/0401)
11/05/2006 - Reaktion des BIPT auf die Stellungnahme des Wettbewerbsrats über die Märkte des „Zugangs“-Clusters
11/05/2006 - Stellungnahme des Wettbewerbsrates vom 25. März 2006