Nach der Entscheidung vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte legt das BIPT die Tarife fest, die Proximus den konkurrierenden Anbietern, die ihr Glasfasernetz nutzen, anrechnen dürft.
Das Kostenmodell wurde am 13. Dezember 2018 einer sektorbezogenen Konsultation unterzogen. Eine zweite sektorbezogene Konsultation (diesmal über den Beschlussentwurf) wurde am 30. September 2020 eingeleitet. Ein endgültiger Beschluss wird nach Analyse der Ergebnisse dieser Konsultation und nach Konsultation der betroffenen Institutionen (belgische Wettbewerbsbehörde, Medienregulierungsbehörde, Europäische Kommission) getroffen.
Konsultation
30/09/2020 - Beschlussentwurf über die FTTH-Großhandelstarife von Proximus (Standardangebot Bitstream Fiber GPON)
13/12/2018 - Konsultation vom 13. Dezember 2018 über die Kabel- und FTTH-Kostenmodelle
Sonstiges
13/12/2018 - FTTH-Kostenmodell - Öffentliche Fassung
Andere Veröffentlichungen
30/09/2020 - Das BIPT konsultiert den Markt über die Tarife für den Zugang zum Glasfasernetz von Proximus