Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss vom 11. August 2006 und identifiziert eine Reihe von zusätzlichen Betreibern, die auf dem Markt für die Anrufzustellung auf der Großkundenebene im öffentlichen Festtelefonnetz über eine beträchtliche Macht verfügen. Belgacom legte gegen diesen Beschluss Berufung ein und das Berufungsgericht erließ am 15. Februar 2008 ein Zwischenurteil.
Beschluss
12/03/2007 - Beschluss vom 7. März 2007 über relevanten Markt 9: zusätzliche Meldung von SMP-Betreibern
Konsultation
27/11/2006 - Nationale Konsultation über den Beschlussentwurf über relevanten Markt 9: zusätzliche Meldung von SMP-Betreibern
Sonstiges
05/03/2007 - Stellungnahme der Europäischen Kommission über Markt 9: zusätzliche Meldung von SMP-Betreibern