Dieser Beschluss definiert die qualitativen Aspekte des BROTSoLL-Standardangebots von Belgacom. Belgacom hat dagegen ein Rechtsbehelf eingelegt. Diese Rechtsbeschwerde wurde mit dem Hauptrechtsmittel gegen die Marktanalyse vom 17. Januar 2007 verbunden, die am 15. Oktober 2009 vom Berufungsgericht aufgehoben wurde, bevor sie am 14. Oktober 2010 durch den an diesem Tag vom BIPT getroffenen Berechtigungsbeschluss wiederhergestellt wurde.

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