Am 1. September 2020 traf das BIPT ein Beschluss über das Proximus-Standardangebot für IP-Zusammenschaltung (PRIO).

Dieser Beschluss definiert die Anpassungen, die Proximus an seinem Entwurf des Standardangebots für IP-Zusammenschaltung vornehmen muss.

In diesem Zusammenhang und bezugnehmend auf den Beschluss des BIPT vom 26. Mai 2017 über die Anrufzustellung in Mobilfunknetzen besteht das Ziel dieser Mitteilung darin, die Verpflichtungen bezüglich der IP-Zusammenschaltung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht auf dem Markt für Mobilanrufzustellung zu erläutern.

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