Das Gesetz vom 21. März 1991 zur Reform bestimmter wirtschaftlicher Staatsbetriebe beauftragt das BIPT mit der jährlichen Veröffentlichung eines Berichtes der von ihm ergriffenen Maßnahmen um sicherzustellen dass die Postdiensteanbieter ihre Verpflichtungen einhalten. In 2012 betroffen die wesentlichen Überprüfungsarbeiten der Einhaltung der Postregulierung  die Nachbearbeitung von 26 Prüfungen, die im Oktober 2011 begonnen wurden und am 31. Dezember 2011 noch nicht abgeschlossen waren.

In 2012 hat das BIPT im Rahmen der Überprüfungen auch 11 neue Dossiers geöffnet.  Die kontaktierten Unternehmen wurden aufgefordert ein Formular schriftlich auszufüllen über die Verpflichtungen die "der Postgesetzgeber" den Postdiensteanbietern auferlegt. Über diese 11 Überprüfungen waren 3 am 31. Dezember 2012 abgeschlossen. Der Hauptgrund hierfür ist, dass die Unternehmen in Verzug mit der Rücksendung des Formulars zum BIPT sind und oft dieses Formular unvollständig ausfüllen.

Die eingehende Analyse der Dossiers hat ergeben dass die Unternehmen die der Postregulierung nicht entsprachen, wesentlich die Bestimmungen über die Bearbeitung von Beschwerden verletzen. Die festgestellten Zuwiderhandlungen haben oft ihren Ursprung in einem mangelhaftem Wissen der Postregulierung.

Zur Erinnerung können die Unternehmen die diese Vorschriften nicht erfüllen Gegenstand einer offiziellen Inverzugsetzung sein nach Artikel 21 des Gesetzes vom. 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsinstanz des belgischen Post- und Telekommunikationssektors.

Nach oben