Das Gesetz vom 21. März 1991 zur Reform bestimmter wirtschaftlicher Staatsbetriebe beauftragt das BIPT mit der jährlichen Veröffentlichung eines Berichtes der von ihm ergriffenen Maßnahmen um sicherzustellen dass die Postdiensteanbieter ihre Verpflichtungen einhalten. Im Jahr 2014 setzte das BIPT die Kontrollen fort, die im Jahr 2013 eingeführt wurden. In 2013 hat das BIPT im Rahmen der Kontrollen auch 45 neue Dossiers geöffnet. Die kontaktierten Unternehmen wurden aufgefordert ein Formular über die Verpflichtungen die der „Postgesetzgeber“ den Postdiensteanbietern auferlegt schriftlich auszufüllen. Zwei Dossiers, wofür die betroffenen Unternehmen Ihre Sachen noch nicht in Ordnung gebracht haben, standen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit seitens des BIPT. Von diesen 47 Kontrollen wurden elf Unternehmen verpflichtet, ihre Praktiken in Übereinstimmung mit der Postregulierung zu bringen. Bei der gründlichen Analyse der Dossiers hat sich herausgestellt, dass die Unternehmen die der Postregulierung nicht einhielten, wesentlich gegen die Bestimmungen über die Bearbeitung von Beschwerden verstießen. Die festgestellten Verstöße sind oft einem mangelnden Kenntnis der Postregulierung zuzuschreiben. Zur Erinnerung können die Unternehmen die Ihre Sachen nicht in Ordnung bringen gemäß Artikel 21 des Gesetzes vom. 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsinstanz des belgischen Post- und Telekommunikationssektors Gegenstand einer offiziellen Aufforderungsverfahren sein.

Nach oben