Diese Mitteilung betrifft die Veröffentlichung einer Konformitätsfeststellung der analytischen Buchhaltung von bpost, gemäß Artikel 11 des Königlichen Erlasses vom 11. Januar 2006 zur Anwendung des Titels IV des Gesetzes vom 21. März 1991 Das BIPT hat überprüft, ob der Auftrag des Aufsichtsrats den Vorschriften des BIPT vom 30. Mai 2007 entsprach. Die Anmerkungen und Schlussfolgerungen des Aufsichtsrats werden in dieser Mitteilung zusammengefasst. 

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