Diese Konsultation betrifft einen Entwurf eines Königlichen Erlasses über die Postdienste.

Unter die wichtigsten Änderungen, die der Entwurf des Königlichen Erlasses über die Postdienste vorschlägt, im derzeit geltenden Postrechtsrahmen vorzunehmen, machen wir Sie auf die nachstehenden Änderungen aufmerksam:

  • die Anpassung des Verfahrens von Aushändigung der Einschreibesendungen an die neuen Technologien;
  • die Verringerung der Höhe der für die Bearbeitung von Genehmigungsantragen geschuldeten Gebühren, um den Markt zugunsten von kleineren Akteuren zu öffnen;
  • das Ende der unbegrenzten Gültigkeitsdauer der nach dem 2. Oktober 1961 vom Universaldienstleister ausgegebenen Briefmarken.

Wie können Sie auf diese Konsultation reagieren?

  • Antwortfrist: bis zum 23. März 2021.
  • Vorgehensweise zum Beantworten: mailen an: consultation.sg@bipt.be (Verweis: CONSULT-2021-A4).
  • Ansprechpartner: Corinne Cumps (+32 2 226 87 65)
  • Die Antworten müssen elektronisch an die oben genannte Adresse gesendet werden.
  • Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular als Startseite Ihrer Antwort.
  • Vertrauliche Teile des Dokuments sollten deutlich angegeben werden.
  • Das BIPT fordert außerdem, dass sich die Kommentare auf die Abschnitte und / oder Teile des Entscheidungsentwurfs beziehen, auf die sie sich beziehen.

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