Dieses Gutachten über den Gesetzesvorschlag (Doc 55, 1983/001) zur Abänderung des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation zur Bekämpfung ruhender Verträge, indem die Anbieter verpflichtet werden, automatisch die alten Verträge in preisgünstigere Tarifpläne umzuwandeln, wird vom BIPT auf Antrag des Ausschusses für Wirtschaft der Kammer gemäß Artikel 14 Absatz 1, 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationssektors abgegeben.

Das Gutachten folgt dem Antrag vom 1. Juli 2021 des Ausschusses für Wirtschaft, Verbraucherschutz und Digitale Agenda der Abgeordnetenkammer, bis zum 31. August 2021 ein schriftliches Gutachten abzugeben.

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