Um die initiale Entfaltung von 5G in Belgien zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienstleistung für die bestehenden Inhaber einer 2G- und 3G-Genehmigung zu gewährleisten, schlägt das BIPT verschiedene Lösungen vor.

Es will die bestehenden Nutzungsrechte für 2G und 3G auch nach Ablauf der Genehmigung im Jahre 2021 verlängern können, bis neue Nutzungsrechte gewährt werden.

Für die Einführung der neuen 5G-Technologie schlägt das BIPT vor, in Erwartung eines politischen Abkommens zwischen der Föderalbehörde und den Gebietskörperschaften, vorläufige Nutzungsrechte anzuwenden.

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