Im Hinblick auf die Koexistenz der öffentlichen Mobilfunknetze und des GSM-R-Netzes im 900-MHz-Band wird mit diesem Beschluss die Gültigkeit des Beschlusses vom 30. Juni 2015, nach einer ersten Verlängerung bis den 31. Juli 2020 durch den Beschluss vom 29. Juli 2019, für bestimmte Eisenbahnlinien zusätzlich bis den 31. Dezember 2020 verlängert.

Nach oben