Das Benutzungsrecht für die Frequenzen 3430-3450 MHz und 3530-3550 MHz, das durch den Beschluss vom 6. November 2019 Citymesh zugesprochen wurde, wird durch ein Benutzungsrecht für das 3410-3510-MHz-Band ersetzt, um dem sich steigernden Verkehr entgegenzukommen.

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