Dank dieses Beschlusses kann das Prinzip der technologische Neutralität für das 2-GHZ-Band durchgeführt werden. Beschluss des Rates des BIPT vom 22 Juli 2014 über die technischen und operationellen Bedingungen, die notwendig sind zur Verhinderung schädlicher Störungen im gepaarten 2-GHZ-Band Dieser Beschluss entspricht dem Vollziehungsbeschluss 2012/688/UE zur Harmonisierung der technischen Bedingungen des gepaarten 2-GHz-Bandes.

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