Dieser Beschluss zielt daraufhin, Betreibern, die feste und mobile elektronische Kommunikationsdienste leisten, die Verpflichtung aufzuerlegen, bestimmte Qualitätsindikatoren auf ihrem eigenen Website zu veröffentlichen.

Das BIPT hat neun Qualitätsindikatoren, die seiner Meinung nach, besonders nützlich und relevant sind, selektiert. Diese Indikatoren beziehen sich auf die folgenden Elemente:

  • Zeit für Inbetriebnahme,
  • Defekte und Störungen,
  • Leistung des Kundendiensts,
  • Beschwerden über Rechnungen,
  • Bereich der Mobilnetze.


Aufgrund der von den Betreibern gemessenen Indikatoren, wird das BIPT ein Barometer online setzen, womit die verschiedenen, mit Qualität verbundenen Aspekte, einfach verglichen werden können. Das Barometer wird am 1. Juli 2016 online kommen.

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