In diesem Bericht gibt das BIPT seine Befunde hinsichtlich der Forschung und der Analyse der Proximus-Angebote, worin Zero-Rating angewandt wird.

Zero-Rating ist eine Praxis eines Internetanbieters, den Datenverkehr einer spezifischen Anwendung oder Kategorie von Anwendungen nicht für eine Datengrenze zu berücksichtigen.

Das resultiert in kostenfreie Daten für diese spezifische Anwendung oder Kategorie von Anwendungen.

In den am 17. Oktober 2016 lancierten Proximus-Angeboten bekommen Kunden Zero-Rating für eine einzige bevorzugte Anwendung, die sie aus einer Liste von 6 möglichen Anwendungen wählen müssen: Facebook, WhatsApp, Snapchat, Instagram, Twitter oder Pokémon Go.

Der erste Befund des BIPT ist, dass es bei Proximus keine Diskrimination (im Sinne der Europäischen Verordnung über Zugang zum offen Internet) gibt zwischen der gewählten bevorzugten Anwendung und dem restlichen Datenverkehr, wenn das im Pauschalbetrag einbegriffene Surfvolumen erschöpft ist.

Überdies macht das BIPT in einer Analyse, die in der GEREK-Richtschnur (Europäischer Dachverband der Telekomregulierungsbehörden) empfohlen wurde, die Feststellung, dass zur Zeit keine Elemente darauf hinweisen, dass das Zero-Rating für Anwendungen bei Proximus, die Rechte der Internetnutzer, frei Information und Inhalte zu konsultieren, diese zu teilen, sowie Anwendungen und Dienste ihrer Wahl anzuwenden und anzubieten, einschränkt.

Das BIPT wird jedoch nach wie vor die Ziffern über die Proximus-Angebote und die Benutzung von Apps kontrollieren und weiterhin das Verhalten von Betreibern hinsichtlich des Zugangs zum offenen Internet überwachen.

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