Die Administrationen von Belgien, Deutschland und den Niederlanden sahen es als notwendig an, eine Vereinbarung über die Koordinierungsgrundsätze für landgestützte Mobilfunksysteme mit einem Kanalabstand von mehr als 1 MHz, d.h. Breitband- und Breitbandsysteme, im Frequenzbereich 450 - 470 MHz zu schließen.

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