Mit diesem Gesetzentwurf werden verschiedene Richtlinien teilweise umgesetzt, darunter die Richtlinie (EU) 2018/1972/EU vom 11. Dezember 2018 zur Festlegung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Die Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG vom 7. März 2002 - geändert durch zwei Richtlinien aus dem Jahr 2009 -, die den bisherigen Rechtsrahmen bildeten, werden aufgehoben, obwohl ein Großteil ihrer Bestimmungen in den neuen Kodex übernommen wurde.

Der europäische Gesetzgeber hat eine fünfjährige Überprüfungsklausel für den gesamten Rechtsrahmen vorgesehen. Die erste Frist für die Überarbeitung des Kodex war der 21. Dezember 2025. Darüber hinaus gibt es zwei spezifische Überarbeitungen: eine für geregelte Märkte (Ende 2020) und eine für Endnutzerrechte (Ende 2021).

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